• 23. Mai 2012



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LKA-Dezernat 45: Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Korruption ist seit 2010 Bestechern und Bestechlichen auf der Spur (Teil 10)


Beamter wollte sich mit Ausschreibungstrick goldene Nase verdienen

18.02.2012 05:24 Uhr |


Von Bernd Kaufholz


Uwe

Feder

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Feder | Foto: dpa
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Feder | Foto: dpa

Magdeburg l Der Mann sitzt in einer Behörde Sachsen-Anhalts und ist für die Ausschreibung eines lukrativen Auftrags zuständig. Es geht um die Überarbeitung eines sogenannten Leistungsverzeichnisses. Dieses Verzeichnis beschreibt in diesem Fall Leistungen für den Umweltbereich. Die Leistungen gehören zu einem Umwelt-Auftrag und sollen in ein Gesamtprojekt münden.

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"Die Veränderung des betreffenden Leistungsverzeichnisses war gar nicht nötig. Aber der Amtsträger hatte sich ausgerechnet, dass er durch diesen Schachzug eine Menge Geld nebenbei machen könnte", erinnert sich Uwe Feder von der Zentralstelle zur Bekämpfung von Korruption des Landeskriminalamts.

Der Trick liegt darin, dass der Beamte die  Erarbeitung an einen ihm aus dem Studium bekannten Professor in Niedersachsen vergibt. Dieser baut eine Hürde in das Leistungsverzeichnis ein - ein bestimmtes Bauteil aus Edelstahl, das unbedingt nötig ist, um als Firma für das geplante Gesamtprojekt infrage zu kommen. Und dieses Teil kann nur die Firma herstellen, in der ein Verwandter des Beamten beschäftigt ist. Die Ausschreibung für den Auftrag findet somit nur pro forma statt.

Eine Hand reicht einen Umschlag mit Geld über einen Tisch.

Eine Hand reicht einen Umschlag mit Geld über einen Tisch. | Foto: dpa Eine Hand reicht einen Umschlag mit Geld über einen Tisch. | Foto: dpa

Der Professor kassiert von der Behörde für diese Überarbeitung "Beraterleistungen" in Höhe von rund 75000 Euro (damals 15000 Mark). Und auch der Amtsträger verdient sich über den Verwandten mit diesem kriminellen Gemauschel eine goldene Nase.

Feder, Chef des LKA-Dezernats 45, und sein Team sind jedoch nicht nur für die Jagd auf Bestecher und Bestechliche zuständig. Sie kümmern sich auch darum, dass sogenannte Begleitdelikte zur Anzeige gebracht werden. So wird beispielsweise recht häufig wegen des Verdachts der "Steuerhinterziehung" die Steuerfahndung eingeschaltet, sagt der Kriminalrat. "Hintergrund ist, dass derjenige, der sich schmieren lässt, dieses Geld als ,Einnahmen' bei der Steuererklärung angeben muss." Das sei jedoch - aus verständlichen Gründen - in den wenigsten Fällen geschehen.

"Das Problem war bis vor wenigen Jahren, dass die Finanzbehörden, sofern sie bei Betriebsprüfungen gezahlte Schmiergelder festgestellt hatten, dieses Steuerdelikt zwar verfolgten, aber der Polizei aufgrund des Steuergeheimnisses keinen Hinweis gaben, dass das nicht versteuerte Geld möglicherweise aus einem Korruptionsfall stammen könnte", so Feder. Das sei nun anders. Solcherart Meldungen hätten dazu geführt, dass 2005 das Hinweisaufkommen in diesem Bereich um 800 Prozent gestiegen sei.

Korruption auf die Spur zu kommen, sei jedoch ein schwieriges Unterfangen, weiß der LKA-Ermittler. Schließlich seien Bestecher und Bestechliche, Vorteilsgewährer und Vorteilsnehmer eine kriminelle Zweckgemeinschaft. "Anzeigen aus diesen Kreisen sind eher selten." Es sei denn, einer der Korruptionsparteien fühle sich übervorteilt oder ein Konkurrent sich übergangen. Oft seien es anonyme Anzeigen, die einen Stein ins Rollen brächten. "Insgesamt sind wir auf jeden Hinweis angewiesen."

Die Dunkelziffer betrage im Korruptionsbereich mehr als 80 Prozent. Und dieses Delikt mache vor der Landesgrenze Sachsen-Anhalts keinen Halt. "Drei bis zehn Prozent werden von Firmen von vornherein als ,Zuwendungen' für Entscheidungsträger eingeplant."

Korruption müsse jedoch nicht zwangsläufig etwas mit dem öffentlichen Dienst zu tun haben, sagt Feder. "Wenn Firmenangestellte Vorteile oder Schmiergeld annehmen - auch aus dem nichtöffentlichen Dienst -, um so Einfluss auf den wirtschaftlichen Wettbewerb zu nehmen, kann das ebenfalls strafbar sein."

Die Zentralstelle beim Landeskriminalamt, die 2010 eingerichtet wurde, komme immer dann zum Zuge, wenn der Korruptionsfall "Merkmale der organisierten Kriminalität" aufweise oder auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft.

Gegenwärtig stünden Ermittlungen in einem großen Müllverfahren im Mittelpunkt. In dem sowohl gegen Personen aus Sachsen-Anhalt als auch aus anderen Bundesländern ermittelt werde.

Eine abschließende Auflistung, was ein Beamter oder Amtsträger annehmen dürfe, gebe es so nicht, sagt der Kriminalrat. "Am besten gar nichts." Aber nach der Vorschrift über Annahme von Belohnungen und Geschenken sei eine Tasse Kaffee "gerade noch drin".

Nächste Woche:

Verdeckte Jagd auf Verbrecher



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Dokumenten Information
Copyright © Volksstimme 2012
Dokument erstellt am 2012-02-18 05:24:14
Letzte Änderung am 2012-02-18 05:24:14


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