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Wohnortnahe Beratungs- un Betreuungszentren sind Ländersache Entscheidung zu Pflegestützpunkten steht aus Entscheidung zu Pflegestützpunkten steht aus

Von Wolfgang Schulz 07.07.2008, 11:01

Mit der Pflegereform soll sich die Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen verbessern. Eine Möglichkeit dafür sind Pflegestützpunkte, die auf Initiative der Länder mit einer Anschubfinanzierung durch den Bund eingerichtet werden können. In Sachsen-Anhalt ist darüber noch keine Entscheidung gefallen.

Magdeburg. Die Pflegestützpunkte waren in der Diskussion um das neue Pflegegesetz von Anfang an umstritten. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) wollte ein bundesweites Netz mit 4000 solcher Beratungsstellen für je
20 000 Einwohner einrichten lassen und dafür 180 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Nach dem Entwurf des Pflegegesetzes hätten allein in Sachsen-Anhalt rund 115 Pflegestützpunkte neu eingerichtet werden müssen. Die Stützpunkte sollten Anlaufstellen für Bürger sein, die über alle Fragen rund um die Pflege informieren und beraten. Die Union hatte das mit der Begründung abgelehnt, dass damit Geld an der falschen Stelle ausgegeben werde. Sie wollte die Millionen lieber für Demenzkranke zur Verfügung stellen.

Auch bei den Krankenkassen und ihren Pflegekassen rief der ehrgeizige Plan der Bundesgesundheitsministerin Protest hervor. Sie würden, so hieß es unisono, schon seit Jahren ihre Versicherten auch auf dem Gebiet der Pflege beraten. Sehr schnell machte das Wort von den kostspieligen Doppelstrukturen die Runde, die mit solchen Pflegestützpunkten entstehen würden. Die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege monierte, bestehende Beratung durch Länder und Wohlfahrt müsse Vorrang haben. Die Kassen hatten Erfolg. Nach monatelangen, teilweise heftigen Diskussionen wurde auf Druck der CDU/CSU im neuen Pflegegesetz ein Kompromiss gefunden. Danach ist es den einzelnen Bundesländern überlassen, ob Pflegestützpunkte eingerichtet werden oder nicht.

60 Millionen Euro für Beratungszentren

Wenn ein Land diese Zentren will, müssen die Pflegekassen die Stützpunkte innerhalb von sechs Monaten einrichten. Bis Ende Juni 2011 stehen für die Anschubfinanzierung 60 Millionen Euro bereit, ein Beratungszentrum kann mit bis zu 50 000 Euro gefördert werden. Ulla Schmidt rechnet jetzt mit mindestens 1200 neuen Pflegestützpunkten. Die CDU musste ihren Plan, ganz ohne Beratungsstellen auszukommen, aufgeben, konnte aber erreichen, dass die Pflege Demenzkranker finanziell deutlich verbessert wird.

In den Ländern wird an die Einrichtung von Pflegestützpunkten sehr unterschiedlich herangegangen. Thüringen lehnt sie ab, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen warten ab. Rheinland-Pfalz findet die Idee gut. Das Land hat bereits ein dichtes Netz an Beratungsstellen, die es zu Pflegestützpunkten umfunktionieren will. Auch das Saarland, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg und Bremen sowie das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen stehen den Stützpunkten positiv gegenüber, wollen aber nicht so viele einrichten, wie es gesetzlich möglich wäre.

In Sachsen-Anhalt wird eine Entscheidung über neue Pflegestützpunkte voraussichtlich im August fallen. Wie Gesundheitsministerin Gerlinde Kuppe (SPD) der Volksstimme sagte, sei bereits eine Analyse vorgenommen worden. "Die hat gezeigt, dass es eine Vielzahl von Beratungsangeboten der unterschiedlichen Träger im Land gibt", sagte sie. Auf keinen Fall solle eine zusätzliche Behörde geschaffen werden.
Es habe sich aber auch herausgestellt, dass es in der Altmark und im Harz "einige weiße Flecken" gibt, wo eine derartige Beratung fehlt. "Mein Ministerium wird deshalb gemeinsam mit der AOK, anderen Kassen und den kommunalen Spitzenverbänden ein Konzept entwickeln, wie unter strikter Vermeidung von Doppelstrukturen eine umfassende Beratung gesichert werden kann." Das Konzept soll Ende Juli vorliegen. Danach könne eventuell eine "Erprobungsphase" beginnen. "Wichtig ist mir", sagte die Ministerin, "dass alle an der Pflege beteiligten Partner in einem Boot sitzen."

Testphase mit 15 Pflegestützpunkten

Die Pflegestützpunkte sollen von den Pflegekassen, den Kommunen und Verbänden möglichst gemeinsam getragen werden und auf vorhandenen Beratungsangeboten aufbauen. Das Bundesgesundheitsministerium fördert noch bis Jahresende in einer Testphase mit je 30 000 Euro insgesamt 15 Pflegestützpunkte bundesweit. Auch in Sachsen-Anhalt ist ein solcher Stützpunkt entstanden. Er befindet sich in Hettstedt im Landkreis Mansfeld-Südharz und wurde am 5. Mai von Ulla Schmidt und der SPD-Bundestagsabgeordneten für das Mansfelder Land, Silvia Schmidt, aus der Taufe gehoben. Die Volksstimme sah sich den Pflegestützpunkt in Hettstedt an.

Die beiden kleinen Zimmer, die im Rathaus von Hettstedt seit dem 1. Juni offiziell den Pflegestützpunkt bilden, liegen in der ersten Etage und sind nicht so leicht zu finden. Auch der Telefonanschluss funktioniert noch nicht so, wie sich das die Leiterin des Stützpunktes, Monika Jäger, vorstellt. Die Beratungsstelle habe noch keinen eigenen Anschluss, laufe noch über das Rathaus. Aber das sind für die examinierte Pflegedienstleiterin und ihre Assistentin Doris Ngoli, so der erste Eindruck, keine Hinderungsgründe, die neue Aufgabe engagiert anzugehen. Davon hätten sich auch bereits mehrere Hilfesuchende überzeugen können, sagte Monika Jäger. Genaue Zahlen wollte sie noch nicht nennen, der Bedarf an einer umfassenden Beratung rund um das Thema Pflege wachse aber von Tag zu Tag.

"Der Stützpunkt soll Anlaufpunkt für hilfsbedürftige Menschen und ihre Angehörige sein und Lücken in der Beratung Pflegebedürftiger schließen", beschreibt Monika Jäger das Anliegen. Es umfasse zum Beispiel die Information über Angebote von geeigneten Dienstleistungen in und um Hettstedt, finanzielle Hilfe, Fragen zur Hilfsmittelversorgung und Wohnraumanpassung. Außerdem biete der Pflegestützpunkt Unterstützung und Begleitung bei der Bewältigung von Konflikten und Problemen in der Pflegesituation durch einen festen Ansprechpartner. Der Betroffene werde durch einen speziell ausgebildeten Berater bei der Organisation und Koordinierung der Hilfsangebote unterstützt. Bei Bedarf komme ein Mitarbeiter des Pflegedienstes auch ins Haus.

Wie diese umfangreichen Aufgaben bewältigt werden sollen, leuchtet noch nicht so richtig ein. Die beiden Mitarbeiter des Pflegestützpunktes Hettstedt, zu dessen Einzugsbereich rund 20  000 Einwohner gehören, wollen alle "Klienten kostenfrei und neutral über Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige beraten und sie bei der Organisation der Pflege unterstützen", so Monika Jäger. Vielleicht könnten ja noch weitere Mitarbeiter eingestellt werden, hofft sie.
Probleme sieht die Stützpunktleiterin in der Zusammenarbeit mit Krankenkassen. Während es mit der Knappschaft ganz gut laufe, sei zum Beispiel an eine Zusammenarbeit mit der AOK gar nicht zu denken.

Zum Stützpunkt in Hettstedt äußert sich Gesundheitsministerin Kuppe sehr vorsichtig, schließlich ist es ein Vorzeigeobjekt ihrer beiden Parteifreundin. Die Erfahrungen des Pflegestützpunktes könnten jedoch in die Erarbeitung des Konzeptes mit einfließen, sagt sie lediglich.
Ganz anders sieht das Sachsen-Anhalts AOK-Chef Uwe Deh. Für ihn ist dieser Stützpunkt in einer "Nacht -und Nebelaktion" als "Torschlussaktion" entstanden. Damals habe die SPD noch die bundesweit 4000 Pflegestützpunkte gewollt, und mit Hettstedt sollte ein Paradebeispiel geschaffen werden. "Dieser Stützpunkt ist aber nicht im Sinne des Gesetzes", sagte Deh. Er kritisierte, dass der Hettstedter Pflegestützpunkt von einem privaten Träger, nämlich der Trägerwerke Investitions-, Bauverwaltungs- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH Weimar, gegründet worden sei.

Anschubfinanzierung vom Bund

Der habe auch die Anschubfinanzierung von 30.000 Euro vom Bund erhalten. Das Land habe darauf überhaupt keinen Einfluss nehmen können. "Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass die Kranken- und Pflegekassen beziehungsweise Kommunen Träger der Stützpunkte sein müssen." Noch gravierender sei aber, dass ein privater Anbieter keinen Zugriff auf die Daten von Pflegebedürftigen habe, eine umfassende Beratung also gar nicht möglich sei. Die AOK lehne deshalb eine Zusammenarbeit mit dem Stützpunkt ab.

Deh sieht die Schaffung von Pflegestützpunkten "hier und da, an ein, zwei Stellen" im Land für notwendig an, ansonsten verweist er auf die 41 Kundencenter der AOK, in denen ab 1. Julidieses Jahres 88 speziell ausgebildete Pflegeberater für eine "Rundherumbetreuung in Sachen Pflege" zur Verfügung stünden.

Die AOK, die in Sachsen-Anhalt mit 56 000 Pflegebedürftigen rund 70 Prozent der Pflegebedürftigen im Land betreut, hatte bereits im April mit dem Angebot einer umfassenden Pflegeberatung in Magdeburg, Dessau, Quedlinburg und Hettstedt begonnen. "Das fand eine sehr große Resonanz", sagte Deh. In drei Monaten sei die neue Beratungsmöglichkeit rund 300 Mal in Anspruch genommen worden, wobei eine Beratung zwischen 45 und 60 Minuten gedauert habe. "In den meisten Fällen war bereits ein akuter Pflegefall eingetreten und die pflegenden Angehörigen waren froh, in dieser schweren Situation kompetente Hilfe zu erhalten."

Vernetzung muss sicher gestellt werden

Aber auch Versicherte, die in der Familie zukünftig von Pflege betroffen sind, nutzten das Angebot, um sich schon jetzt weitgehend darauf vorzubereiten. Dabei seien Fragen wie: Welche Versorgungsmöglichkeiten gibt es? Welche Pflegeeinrichtungen sind in Wohnortnähe vorhanden? Was muss beim Antragsverfahren auf eine Pflegestufe beachtet werden? Welche Kosten kommen auf die Familie zu? besonders oft gestellt worden.

Die Ersatzkassenverbände, so deren Pressesprecher Volker Schmeichel, beteiligen sich an der konzeptionellen Zusammenarbeit in Sachen Pflegestützpunkte. Ziel sei es auch bei ihnen, die vorhandenen lokalen Beratungsangebote zu erhalten und die im Einzelfall notwendige Vernetzung der unterschiedlichen Sozialleistungsträger, Leistungsanbieter und Hilfsorganisationen zu sichern.

Ob in Sachsen-Anhalt Pflegestützpunkte neu entstehen oder bereits vorhandene Pflegeberatungsstellen ausgebaut und mit anderen Einrichtungen der Pflege vernetzt werden, ist eine Frage der Organisation. Entscheidend ist das Anliegen des neuen Pflegegesetzes in diesem Punkt: Die pflegebedürftigen Menschen, deren Zahl ständig größer wird, haben ab 1. Januar 2009 einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung, Unterstützung und Begleitung durch einen Pflegeberater. Dafür müssen jetzt die Weichen gestellt werden.