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Bundestagswahl 2013 V wie Verhältniswahl

23.08.2013, 13:37

Für die Bundestagswahl gilt seit 1953 das personalisierte Verhältniswahlrecht. Jede Partei erhält so viele Sitze, wie ihrem Anteil der Stimmen entsprechen. Bei einer Mehrheitswahl gewinnt dagegen derjenige Kandidat ein Mandat, der in seinem Wahlkreis die Mehrheit bekommt. Die Stimmen für seine Gegner verfallen.

Ein solches System existiert zum Beispiel in Frankreich, Großbritannien und den USA. Da das reine Verhältniswahlrecht zwar gerecht, aber anonym ist, kann der Wähler in Deutschland zusätzlich mit seiner Erststimme zwischen den Kandidaten seines Wahlkreises entscheiden, was aber keinen Einfluß auf die Mandatsverteilung hat.