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Bundestagswahl 2013 E wie Erststimme

23.08.2013, 13:48

Mit der Erststimme entscheidet der Wähler nicht über die Stärke einer Partei im Bundestag, wohl aber über den Erfolg eines bestimmten Kandidaten: Gewinnt ein Kandidat in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen, zieht er direkt in den Bundestag ein, auch wenn er auf einem unteren Platz der Wahlliste seiner Partei steht. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, darf ein direkt gewählter Kandidat seinen Sitz behalten.