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Bundestagswahl 2013 A wie Abgeordnete

23.08.2013, 13:53

Die Abgeordneten des Bundestages werden laut Grundgesetz "in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl" bestimmt. Sie sind danach "Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen".

Die gesetzliche Anzahl der Bundestagsmitglieder beträgt 598. Die tatsächliche Anzahl ist, bedingt durch Überhangmandate, meist höher.

Die Hälfte der Mandate wird über die Wahlkreise vergeben. Die anderen Abgeordneten rücken per Landeslisten der Parteien über die wichtige Zweitstimme in den Bundestag.