Bundestagswahl 2013 W wie Wähler
Grundsätzlich darf jeder Deutsche am 22. September den Bundestag wählen, wenn er an diesem Tag mindestens 18 Jahre alt ist. Ausgenommen sind jene, denen das Gericht das Wahlrecht entzogen hat - wenn etwa jemand wegen Hochverrats verurteilt wurde.
Ebenfalls nicht wählen dürfen Menschen, die sich wegen einer Straftat in einer psychiatrischen Klinik befinden. Für Deutsche, die im Ausland wohnen, gelten bestimmte Fristen. (js)