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Bundestagswahl 2013 G wie Geheimhaltung

10.09.2013, 13:49

Wahlen sind in Deutschland geheim. Um das zu gewährleisten, legt die Wahlordnung strenge Regeln fest. In jedem Wahlraum muss bei der Bundestagswahl am 22. September mindestens eine Kabine stehen, die mit Tisch und Stift ausgestattet ist. Die Kabine muss vom Wahlvorstand einsehbar sein. Auch Nebenräume sind zulässig. Wähler müssen diese Kabinen benutzen - niemand darf ihnen beim Ankreuzen zusehen. Ausnahme: Körperlich Beeinträchtigte dürfen jemanden bestimmen, der ihnen hilft.

Wer außerhalb der Kabine sein Kreuz macht oder den Stimmzettel faltet, hat keine Chance: Den muss der Wahlvorstand zurückweisen. Auch Stimmzettel mit speziellen Faltungen oder Zeichen dürfen nicht angenommen werden. (js)