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Bundestagswahl 2013 W wie Wahlfälscher

16.09.2013, 12:39

Gravierende Verstöße gegen die Wahlgesetze werden hart geahndet. Wer etwa wählt, obwohl er kein Wahlrecht hat, macht sich strafbar. Auch Wahlvorsteher, die Ergebnisse manipulieren oder falsch verkünden, landen vor Gericht. Das Strafgesetzbuch kennt die Wahlbehinderung (§ 107) und die Wahlfälschung (§ 108). Es sieht Geldstrafen vor oder bis zu fünf Jahren Haft.