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Bundestagswahl 2013 V wie Vorgezogene Wahlen

19.09.2013, 09:40

Alle vier Jahre wird ein neuer Bundestag bestimmt. Dreimal seit 1949 gab es um ein Jahr vorgezogene Wahlen, da Bundeskanzler stürzten oder wackelten. Das war 1972, 1983 und 2005 der Fall.
Die Kanzler Willy Brandt (SPD), Helmut Kohl (CDU) und Gerhard Schröder (SPD) setzten dabei ganz bewusst darauf, die Vertrauensfrage im Bundestag zu verlieren, damit das Parlament aufgelöst werden kann. Die folgenden Neuwahlen sollten klare Machtverhältnisse bringen – oder aber neue Regierungsbündnisse legitimieren, wie das 1982/83 der Fall gewesen war, als die FDP aus der Koalition mit der SPD ausschied und an die Seite der CDU wechselte.
Auch nach der deutschen Vereinigung 1990 geriet die Wahl aus dem Vier-Jahres-Rhythmus. Auf die Wahl im Januar 1987 folgte die nächste drei Jahre und elf Monate später im Dezember 1990. Allerdings liegt das im regulären Bereich einer Legislaturperiode. Im Grundgesetz steht: "Die Neuwahl findet frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt."