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Prozess und Berufsverbot Michael Jacksons Leibarzt wird angeklagt

13.01.2011, 04:26

LosAngeles (dpa). Michael Jacksons Leibarzt wird wegen fahrlässiger Tötung der Prozess gemacht. Die Beweislast gegen den Kardiologen Dr. Conrad Murray rechtfertigt nach Meinung eines Richters in Los Angeles das Verfahren. Er ordnete zum Abschluss einer sechstägigen Anhörung am späten Dienstag auch ein sofortiges Berufsverbot für den 57-jährigen Herzspezialisten in Kalifornien an.

Der nächste Gerichtstermin wurde für den 25. Januar festgesetzt. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Mediziner bis zu vier Jahre Haft. Jackson war am 25. Juni 2009 an einer Überdosis des Narkosemittels Propofol gestorben. Bei der Anhörung meldeten sich über 20 Zeugen zu Wort. Ein Apotheker sagte aus, Murray habe bei ihm große Mengen des Narkosemittels bestellt, das gewöhnlich nur bei Operationen zum Einsatz kommt.

Der Gerichtsmediziner Christopher Rogers hielt Murray ärztliche Fehler und die Verletzung seiner Sorgfaltspflicht vor. Der Popstar sei gesund gewesen und an den Folgen "unterdurchschnittlicher" ärztlicher Betreuung gestorben. Der 50 Jahre alte Jackson litt demnach lediglich an chronischer Schlaflosigkeit.

Die Anklage warf Murray vor, er habe durch die Verabreichung vieler Schlaf- und Narkosemittel den Tod des Sängers fahrlässig herbeigeführt. Murray hatte im Februar erklärt, er sei "nicht schuldig".