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Urteil: Klinik muss befruchtete Eizelle an Witwe herausgeben Frau darf von totem Mann schwanger werden

08.05.2010, 05:16

Göttingen (dpa). Eine junge Frau hat auch nach dem Tod ihres Partners Anspruch auf ihre künstlich befruchteten Eizellen. Ethikmediziner bewerten diese Entscheidung des Rostocker Oberlandesgerichts als moralisch richtig.

"Es ist gut, dass die Richter der moralischen Intuition von Menschen gefolgt sind und nicht einer spitzfindigen Textauslegung", sagte die Göttinger Professorin für Ethik und Geschichte der Medizin, Claudia Wiesemann. Das Rostocker Oberlandesgericht hatte gestern zugunsten einer jungen Witwe entschieden. Sie hatte eine Klinik auf Herausgabe der zu Lebzeiten ihres Mannes eingefrorenen Eizellen verklagt.

Das kinderlose Paar hatte Anfang 2008 neun befruchtete Eizellen in einer Klinik einfrieren und lagern lassen. Nach einem tödlichen Motorradunfall des Mannes wenige Monate später verweigerte das Krankenhaus die Herausgabe. Dazu sei die Klinik aber nicht berechtigt, stellten die Richter nun klar. Die Spermien seien schon vor dem Tode des Mannes eingeschlossen worden – auch wenn sich noch kein Embryo entwickelt habe. Männliches und weibliches Erbgut seien zum Zeitpunkt des Einfrierens eine "innige Verbindung" eingegangen.

"Das Paar hat sich für eine künstliche Befruchtung entschieden und den wesentlichen Schritt dazu noch gemeinsam vollzogen. Dies sollte ausschlaggebend sein", betonte Wiesemann.