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Prozess gegen JVA-Ausbrecher Heckhoff und Michalski / Ein Angeklagter legt Geständnis ab Bittere Abrechnung nach dem Gefängnisausbruch

Von Marc Pesch 21.05.2010, 05:17

Im Prozess um den Gefängnisausbruch der beiden Schwerverbrecher Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski hat einer der Angeklagten vor dem Aachener Landgericht ein Geständnis abgelegt. Nach der Verlesung der Anklage und der Ablehnung mehrerer Anträge der Verteidigung räumte der 46-jährige Michalski am Donnerstag die ihm zur Last gelegten Taten "im Kern" ein.

Aachen (ddp/dpa). In einer schriftlichen Erklärung, die von seinen Verteidigern verlesen wurde, entschuldigte sich der Schwerkriminelle zum Prozessauftakt dafür, dass er verschiedenen Menschen in den Tagen der Flucht "Angst bereitet" habe. Er habe nach seinem Ausbruch nie Gewalt anwenden wollen.

Stattdessen äußerte Michalski massive Kritik an den Zuständen in den NRW-Gefängnissen. Man habe ihn 16 Jahre lang nur verwahrt, in Isolationshaft weggesperrt und ihm keinerlei Perspektive geboten. Erst Monate vor dem Ausbruch seien die Sicherheitsvorkehrungen erstmals gelockert worden. Dann allerdings habe er erfahren, dass er Anfang 2010 erneut in eine andere JVA verlegt werden sollte. Weil er dort erneut strenge Sicherheitsmaßnahmen befürchtete, fasste er den Entschluss, entweder Selbstmord zu begehen oder aus dem Gefängnis zu flüchten.

Fortan habe er gemeinsam mit dem mitangeklagten Michael Heckhoff die Flucht aus dem Gefängnis geplant. Zur Rolle des ebenfalls angeklagten JVA-Beamten und vermeintlichen Fluchthelfers machte Michalski keinerlei Angaben. Sein Komplize Michael Heckhoff, der als Beruf "Berufsverbrecher" angab, kündigte ebenfalls eine Aussage an. Er wolle allerdings zunächst dem mitangeklagten JVA-Beamten die Gelegenheit geben, vor Gericht Angaben zu machen. Schließlich habe dieser "am meisten zu verlieren", erklärte Heckhoff dem Gericht.

Der 40-jährige JVA-Bedienstete soll den beiden Schwerverbrechern bereits zwei Wochen vor der Flucht eine Schreckschusspistole mit Munition übergeben haben. Am Tattag soll er beide abends aus einem der Hafthäuser der JVA bis zum Ausgang gebracht und dort mit Waffen versorgt haben. Danach waren Heckhoff und Michalski laut Ermittlungen mit einem Taxi geflüchtet.

Beide hatten in Aachen eine lebenslange Haftstrafe verbüßt, außerdem hatte die Justiz gegen beide auch Sicherungsverwahrung angeordnet. Der mitangeklagte JVA-Beamte Michael K. kündigte zunächst an, zu den Vorwürfen keine Aussage machen zu wollen. Er sitzt seit seiner Festnahme kurz nach dem Ausbruch in Untersuchungshaft. Zwei Anträge seiner Verteidiger auf Einstellung des Verfahrens und Vernehmung von NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter (CDU) als Zeugin wurden abgelehnt. Die Anwälte hatten kritisiert, dass bereits im Vorfeld des Verfahrens durch verschiedene Äußerungen der Justiz in den Medien eine Vorverurteilung des JVA-Beamten stattgefunden hätte. Der Richter erklärte dazu, man sehe sich keinerlei Druck ausgesetzt, es gelte nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski waren Ende November 2009 aus der JVA Aachen getürmt. Auf ihrer Flucht hatten sie in Köln, Essen und Mülheim mehrere Geiseln genommen. Heckhoff war am vierten Tag der Flucht in Mülheim an der Ruhr gefasst worden, sein Komplize Michalski zwei Tage später auf einem Fahrrad in Schermbeck am Niederrhein.

Jetzt im Prozess wird den beiden Schwerverbrechern Menschenraub, Erpressung und Geiselnahme zur Last gelegt. Der mitangeklagte JVA-Bedienstete muss sich unter anderem wegen Gefangenenbefreiung und Bestechlichkeit und Beihilfe zum Raub verantworten. 17 Verhandlungstage sind angesetzt, das Urteil soll Mitte Juli verkündet werden.