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Speicherung von IP-Adressen BGH prüft erneut Klage zum Datenschutz bei Surfprotokollen

14.02.2017, 11:58

Karlsruhe (dpa) - Der Rechtsstreit des Piraten-Politikers Patrick Breyer für mehr Anonymität beim Surfen im Internet ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in die nächste Runde gegangen.

Breyer will erreichen, dass Nutzer nicht länger damit rechnen müssen, beim Besuch von Internetseiten zwangsläufig Spuren zu hinterlassen. Konkret wehrt er sich dagegen, dass die meisten Betreiber von Websites automatisch IP-Adressen der Besucher protokollieren.

Zwar kann nur der Internetanbieter diese Ziffernfolge einem bestimmten Anschluss zuordnen. Breyer sieht aber das Risiko, dass die Daten in falsche Hände gelangen könnten und Menschen damit zum Beispiel erpresst würden.

In dem Musterverfahren klagt er seit 2008 gegen den Bund. Weil der Fall EU-Datenschutzregeln berührt, hatte der BGH ihn 2014 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Nun wurde in Karlsruhe weiterverhandelt. Ob am Dienstag noch eine Entscheidung verkündet wird, war zunächst unklar. (Az. VI ZR 135/13)

BGH-Ankündigung zu der Verhandlung

EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016

BGH-Beschluss zur Vorlage an den EuGH vom 28. Oktober 2014

Mitteilung Breyers vor der BGH-Verhandlung

Prozessdokumentation Breyers

Deutsches Telemediengesetz (TMG)

EU-Datenschutzrichtlinie