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Zaun-Rebellin kämpft weiter Bizarrer Thüringer Bratwurststreit geht in nächste Instanz

Ein Parkplatz, ein zwei Meter hoher Zaun und Deutschlands älteste Autobahnraststätte: Darum tobt in Thüringen seit langem ein kurioser Streit. Vor einem Jahr machten sich Richter an Ort und Stelle ein Bild. Doch ihr Urteil hat den Zwist bisher nicht befrieden können.

Von Andreas Hummel, dpa 02.05.2017, 14:26

Rodaborn (dpa) - Christina Wagner steht trotzig am Grill. Noch immer. Ein Jahr ist es her, dass Verwaltungsrichter Deutschlands älteste Autobahnraststätte aufsuchten, um in einem bizarren Streit zu urteilen. Es geht - im Ernst - um Bratwürste.

Denn Autofahrern, die am Parkplatz Rodaborn an der A9 (Berlin-München) Rast machen, versperrt ein zwei Meter hoher Zaun den Weg zu Wagners Imbiss. Aus Trotz steigt sie auf eine Leiter und verkauft Bratwürste und Kaffee einfach über den Zaun hinweg. Die Behörden haben diese Praxis untersagt. Weil sich Wagner nicht fügte, landete der Fall vor Gericht. Auch da erlitt sie eine Niederlage. Die Zaun-Rebellin verkauft trotzdem munter weiter Kaffee und Thüringer Bratwürste.

Wie es ihr ein Jahr nach dem Urteil geht? "Es muss", sagt sie. Schon ruft ein Mann gegen den Lärm der Autobahn an: "Zwei Bratwürste!" "Senf?", ruft sie zurück. "Ja, bitte!" So wiederholt es sich zigmal am Tag. Wagner packt die Würste in ein Körbchen, läuft einige Meter bis zum Zaun, steigt auf die Leiter und reicht den Korb hinüber. "Manchmal rufen Reisebusse extra an, dass sie in einer Stunde da sind", erzählt sie wieder zurück am Grill. "Ich bekomme viel Zuspruch von Leuten, die sagen: Geben Sie nicht auf!" Ihr Kampf gegen die Behörden hat dem Imbiss inzwischen zu einiger Bekanntheit verholfen. Der Spaß sei ihr aber längst vergangen, sagt sie. "Es geht um meine Existenz und die meiner Familie."

Wagner hat mit ihrem Mann vom Bund die historische Raststätte gekauft, die allerdings keine Konzession hat. Ihr sei zugesichert worden, dass es zumindest vom Parkplatz in Fahrtrichtung Berlin einen Zugang gebe, sagt sie. Doch auf beiden Seiten der A9 sind die Parkplätze mit hohen Zäunen abgeriegelt, die Tore darin verschlossen. Wer auf normalem Weg eine Bratwurst kaufen wöllte, muss von der Autobahn einen erheblichen Umweg über Gewerbestraßen auf sich nehmen. So geben viele Autofahrer ihre Bestellung lieber am Zaun auf.

Doch beim Verkauf am Zaun handele es sich um eine "erlaubnispflichtige Sondernutzung", entschied die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Gera am 3. Mai 2016. Und eine Konzession dafür hat Wagner nicht. Eine Öffnung des Zauns - wie von ihr immer wieder auch aus Sicherheitsgründen angeregt - lehnte das Gericht ab, weil dies enorme Haftungsrisiken berge. Etwa wenn dadurch Tiere auf die Autobahn gelangen und Unfälle verursachen.

Die Sondernutzung hat Wagner inzwischen beantragt, aber eine Abfuhr erhalten. Es werde am Standort Rodaborn kein Bedarf zur Versorgung gesehen, erklärt das Landesamt für Bau und Verkehr zur Begründung. "Die Versorgung erfolgt über die vorhandenen bewirtschafteten Rastanlagen."

Wagner kann bislang trotzdem weiter Bratwürste über den Zaun verkaufen. Denn das Urteil der Geraer Richter ist noch nicht rechtskräftig. Vielmehr muss das Oberverwaltungsgericht in Weimar klären, ob die Berufung zugelassen wird. Eine Entscheidung sei im Laufe des Monats zu erwarten, erklärte ein Sprecher. Auch gegen die Ablehnung einer Sondernutzung ist sie in Widerspruch gegangen. Hierzu stehe eine Entscheidung aus, heißt es beim Landesamt.

Die Zaun-Rebellin fühlt sich derweil betrogen - hereingelegt von der Bundesregierung. Immerhin habe ihr der Bund die Raststätte einst verkauft und sie sei guten Glaubens hierher gezogen. "Ich habe angeboten, den Kauf rückgängig zu machen - aber das wollen die ja auch nicht." So verkauft sie trotzig weiter. "Notfalls lasse ich mich hier abführen", sagt sie und eilt mit ihrem Korb samt Bratwürsten erneut zum Zaun, wo der nächste hungrige Autofahrer wartet.

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