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Gesetzentwurf Illegale Autorennen: Minister planen härtere Strafen

Wer an einem illegalen Autorennen teilnimmt, muss künftig möglicherweise mit einer Haftstrafe rechnen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor. In mehreren Städten ist es bei diesen illegalen Rennen zu Unfällen mit Todesopfern und Verletzten gekommen.

01.12.2016, 08:38

Berlin (dpa) - Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) wollen mit härteren Strafen gegen Teilnehmer illegaler Autorennen vorgehen. Das geht aus einem Gesetzentwurf vor, der den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt.

Wer sich auf öffentlichen Straßen mit anderen Autofahrern ein Wettrennen liefert, riskiert demnach künftig nicht nur ein Bußgeld, sondern sogar eine Haftstrafe, wie die Zeitungen schreiben. Der Entwurf werde gerade zwischen den Ministerien abgestimmt.

"Ich halte diese Raser-Events für ein Hobby von Verrückten", sagte Maas den Zeitungen. "Das sind keine Bagatellen, das muss härter geahndet werden." Es gebe Gesetzesvorlagen in Nordrhein-Westfalen und auf Bundesebene: "Angesichts der Entwicklung auf unseren Straßen halte ich es für vernünftig, dass wir rasch gesetzlich reagieren." Endgültig müsse natürlich der Bundestag darüber entscheiden. Es müsse alles getan werden, "um die Menschen vor solchen Verrückten zu schützen".

Dabei verwies Maas auch auf illegale Autorennen, bei denen Unbeteiligte ums Leben kamen. Die Auswirkungen seien katastrophal. Mehrere Städte waren betroffen. Etwa vor rund einem Jahr starb ein 69-Jähriger in Berlin, als sein Wagen vom Teilnehmer eines Rennens gerammt wurde. Im April 2015 kam in Köln eine 19-Jahre alte Radfahrerin ums Leben, weil ein Raser die Kontrolle über sein Auto verloren hatte.

In dem Gesetzentwurf heißt es dem Bericht zufolge, die Abschreckungswirkung der bestehenden Sanktionsmöglichkeiten sei nicht mehr groß genug. Als Grund dafür werde auch genannt, dass Autorennen bislang nicht als Straftaten gelten, sondern lediglich als Ordnungswidrigkeiten. In Zukunft sollen Freiheitsstrafen zwischen zwei und zehn Jahren möglich sein. Behörden sollen den Führerschein für bis zu fünf Jahre einziehen können.