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Zwei Bewohner vor Gericht Prozess nach Großfeuer in Flüchtlingsheim

Im Fastenmonat Ramadan wurde in einer Düsseldorfer Flüchtlingsunterkunft Mittagessen ausgeteilt. Ein muslimischer Bewohner soll darüber so erbost gewesen sein, dass er deshalb die riesige Halle angesteckt haben soll. Nun steht er vor Gericht.

Von Frank Christiansen, dpa 16.01.2017, 17:09

Düsseldorf (dpa) - Eine gewaltige Rauchsäule steigt im Juni 2016 über Düsseldorf in den Himmel. Am Rande des Messegeländes brennt die riesige Halle 18b, zu dem Zeitpunkt eine behelfsmäßige Unterkunft für fast 300 Flüchtlinge.

Das Gebäude ist danach nur noch Schutt und Asche, den Schaden des Großbrandes schätzen Fachleute auf rund 10 Millionen Euro. Seit Montag stehen zwei nordafrikanische Asylbewerber wegen des Feuers vor Gericht. Der Tatvorwurf: schwere Brandstiftung.

Die Tat ist nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft religiös motiviert gewesen: Aus Wut darüber, dass an die Nicht-Muslime Mittagessen und Frühstück im Fastenmonat Ramadan ausgegeben wurde, soll ein 27-jähriger Algerier die 6000 Quadratmeter große Halle angezündet haben - aufgestachelt von einem gleichaltrigen Marokkaner, der immer wieder lautstark gefordert haben soll, die Halle niederzubrennen, um eine Verlegung in eine andere Unterkunft zu erzwingen.

Dazu soll der Hauptangeklagte in eines der aus mobilen Stellwänden gebildeten Zimmer gegangen sei, Wodka über eine Matratze gekippt und diese angezündet haben. Das Feuer breitete sich den Ermittlern zufolge dann rasch aus.

Doch sein Verteidiger sagt: "Mein Mandant bestreitet jeglichen Zusammenhang mit der Tat." Als gläubiger Moslem habe er keinen Wodka besessen, sei auch nicht am Streit um die Essensausgabe beteiligt gewesen. Der Hauptbelastungszeuge der Anklage habe seinen Mandanten auf Fotos angeblich mal erkannt und dann wiederum als Täter ausgeschlossen. Da seien Zweifel angebracht.

In der Halle waren vor dem Ausbruch des Feuers 282 Männer untergebracht gewesen. Die Situation in der Halle sei schon in den Tagen davor immer schwieriger geworden, hatte eine Sprecherin des Roten Kreuzes berichtet. Die Polizei hatte zum Geschehen mitgeteilt, dass es in der Unterkunft bereits vier Ermittlungen wegen Bränden und zwei Wochen vor dem Großbrand eine versuchte Brandstiftung im gleichen Bereich der Flüchtlingsunterkunft gegeben hatte.

Die einen beschwerten sich über das karge Mittagessen, die anderen, dass überhaupt welches ausgegeben wurde. Im Ramadan dürfen gläubige Muslime tagsüber nichts essen und trinken. Doch es sind auch Nicht-Muslime in der Halle untergebracht gewesen und solche, die nicht fasten. Für die gläubigen Muslime gab es damals eigens eine religionskonforme Essenausgabe nach Anbruch der Dunkelheit.

Dem Gericht sei nur ein Verletzter bekannt, nicht 28 Verletzte, wie es in der Anklage stehe, sagt die Vorsitzende Richterin Pascale Wierum. Das Gericht verringert deswegen am Montag den Tatvorwurf von besonders schwerer Brandstiftung auf schwere Brandstiftung. Damit droht den Angeklagten eine Strafe zwischen einem und 15 Jahren Haft.

Das Landgericht hat 13 Verhandlungstage bis Ende März geplant. Als Zeugen werden Bewohner, Helfer und Kriminalbeamte befragt, außerdem ist ein Brandsachverständiger geladen. Der Prozess wird am 26. Januar fortgesetzt. Die 6000 Quadratmeter große Messehalle ist längst abgerissen.