1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Revision gegen Urteil um Gruppenvergewaltigung

Behörde will höheres Strafmaß Revision gegen Urteil um Gruppenvergewaltigung

Die Staatsanwaltschaft will den Missbrauch einer Minderjährigen durch mehrere Täter in Hamburg noch einmal vor Gericht bringen. Besonders die Bewährungsstrafe für einen 16-Jährigen ist der Anklage zu milde.

24.10.2016, 14:14
Ein hölzerner Hammer auf der Richterbank eines Verhandlungssaals. Foto: Uli Deck/Symbolbild
Ein hölzerner Hammer auf der Richterbank eines Verhandlungssaals. Foto: Uli Deck/Symbolbild dpa

Hamburg (dpa) - Die Hamburger Staatsanwaltschaft will das umstrittene Urteil gegen mehrere Jugendliche wegen der Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen anfechten. Die Revision sei bereits am Freitag eingelegt worden, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach.

Vor allem bei einem 16-Jährigen möchte die Behörde ein höheres Strafmaß erreichen. Die Entscheidung zur Revision sei ganz unabhängig von einer Online-Petition erfolgt, die bis zum Montagmittag bereits mehr als 15.000 Unterstützer hatte.

Das Landgericht Hamburg hatte am Donnerstag fünf Täter zu Haftstrafen verurteilt, fast alle Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Vier der jungen Angeklagten hatten das betrunkene Mädchen im Februar sexuell missbraucht. Eine 15-Jährige filmte die Tat und gab Regie-Anweisungen. Anschließend legten sie die 14-Jährige bei eisigen Temperaturen leicht bekleidet in einen Hinterhof im Stadtteil Harburg. Im Krankenhaus hatte das Mädchen nur noch 35,4 Grad Körpertemperatur, der Blutalkoholwert lag bei 1,9 Promille.

Die vier jugendlichen Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren. Nur ein 21-Jähriger, der nach Erwachsenen-Strafrecht verurteilt wurde, muss für vier Jahre in Haft. Das hat mit Gerechtigkeit nichts mehr zu tun, heißt es in einer Petition auf der Online-Plattform change.org. Frombach betonte, von solchen Petitionen lasse sich die Anklagebehörde nicht beeinflussen.

Wir wollen das Urteil überprüfen lassen, erklärte Frombach. Das entspricht zwar in Teilen, aber nicht in allen Bereichen unserem Antrag. Bei einem 16-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten beantragt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Bei zwei anderen Jugendlichen (14 und 17 Jahre) hatte die Anklage auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren plädiert, die Entscheidung über eine Bewährung in diesen beiden Fällen sollte noch einmal zurückgestellt werden.

Die Strafen mögen der Öffentlichkeit milde erscheinen, hatte der Vorsitzende Richter Georg Halbach vorige Woche bei seiner Begründung der Bewährungsstrafen gesagt. Doch die Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren hätten glaubhafte Geständnisse abgelegt, sich reumütig gezeigt und gute Sozialprognosen. Zum Teil sollen sie in Jugendeinrichtungen untergebracht werden oder Therapien machen.

Online-Petition