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Trennung Großbritannien/EU Rechtsexperte: Zeitplan für Brexit-Verhandlungen zu kurz

Der Countdown für den EU-Austritt Großbritanniens läuft: Bis Ende März 2019 sollen die Verhandlungen zum Brexit abgeschlossen sein. Der Juraprofessor Wieland sagt, was er für realistisch hält.

01.04.2017, 06:36

Speyer (dpa) - Die Papiere der Scheidung Großbritanniens von der EU werden nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers Joachim Wieland nach zwei Jahren noch nicht fertig sein: "Ich glaube, letztlich wird das nicht ausreichen."

"Das ist meines Erachtens eine politische Festlegung gewesen", sagte der Professor der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer im Interview der Deutschen Presse-Agentur.

"Angesichts der Komplexität glaube ich nicht, dass man es schaffen kann, auch bei wirklichen Anstrengungen auf beiden Seiten, das in zwei Jahren wirklich völlig aufzulösen. Es wird eine stufenweise Lösung geben nach meiner Einschätzung."

Die britische Premierministerin Theresa May hatte am Mittwoch nach mehr als 40 Jahren Mitgliedschaft den EU-Austritt beantragt und damit das auf zwei Jahre angesetzte Brexit-Verfahren in Gang gesetzt. Sie will die Trennung von der EU und die künftige Partnerschaft gleichzeitig klären, während EU-Ratspräsident Donald Tusk auf zwei getrennten Schritten beharrt.

Das Verfahren muss inklusive Ratifizierung von EU-Parlament und Mitgliedsländern bis Ende März 2019 abgeschlossen sein - eine Verlängerung ist möglich, wenn alle bleibenden EU-Staaten zustimmen. Mehr als 20 000 Gesetze und Regeln sind von den Verhandlungen betroffen.

Der Speyerer Rechtsprofessor hat nach eigenen Angaben einen Verdacht: "Die Europäische Union ist mit Fristen immer sehr kreativ umgegangen", sagte Wieland. "Man wird sich irgendwas einfallen lassen, wenn man nach zwei Jahren noch nicht fertig ist, dass man entweder einen Kernaustrittsvertrag schließt und gewisse Dinge noch nachverhandelt oder Vergleichbares macht."

Der Jurist hält den Zeitplan für rein politisch. "Wenn man das politisch irgendwie sinnvoll machen will, dann kann man schlecht sagen, es dauert fünf Jahre oder so etwas", sagte er. Denn gerade bei Volksabstimmungen fühlten sich die Wähler nicht ernst genommen, wenn es zunächst fünf Jahre lang keine Änderungen gebe. "Deshalb hat man sich auf zwei Jahre festgelegt."

Joachim Wieland - Biografie

Lexikon-Artikel zur Austrittsklausel "Artikel 50" des Vertrags von Lissabon auf einer EU-Webseite