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Gesetzesänderung Bundestag beschließt höhere Strafen für Wohnungseinbruch

Einbrecher müssen in Zukunft mit höheren Strafen rechnen. Der Bundestag hat eine Gesetzesänderung dazu beschlossen. Die Mindesthaftstrafe liegt demnach bei einem Jahr.

29.06.2017, 18:35

Berlin (dpa) - Bei Wohnungseinbrüchen sollen künftig härtere Strafen greifen. Der Bundestag beschloss eine Gesetzesänderung, wonach für den Einbruch in eine "dauerhaft genutzte Privatwohnung" künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten soll.

Bislang sind hier Strafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen - und in "minder schweren Fällen" drei Monate bis fünf Jahre. Künftig soll der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren liegen. Minder schwere Fälle soll es hier künftig nicht mehr geben.

Einbrüche in Privatwohnungen sollen außerdem mit auf die Liste jener Delikte kommen, bei denen Ermittler die umstrittene Vorratsdatenspeicherung nutzen dürfen - bei denen sie also unter bestimmten Bedingungen auf Daten zurückgreifen dürfen, die Telekommunikationsanbieter für bis zu zehn Wochen speichern müssen. Bislang ist dies nur bei einer Reihe von Straftaten wie bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch vorgesehen.

Allerdings ist unklar, wie es mit der Vorratsdatenspeicherung weitergeht. Eigentlich wären Telekommunikationsanbieter ab dem 1. Juli verpflichtet gewesen, diese Daten zu speichern. Wegen offener Gerichtsverfahren dazu hatte die Bundesnetzagentur die Speicherpflicht aber vorläufig ausgesetzt.