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Regeln nicht konkret genug DGB kritisiert Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen

16.10.2016, 09:48

Berlin (dpa) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat den Gesetzentwurf gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen als unzureichend kritisiert.

Einen Tag vor der Anhörung zu dem Entwurf im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales erklärte das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Sonntag, es sei zwar eine gute Nachricht, dass der Gesetzgeber gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen vorgehen wolle. Allerdings muss der Gesetzentwurf nach der massiven Einflussnahme von Arbeitgeberlobby und Wirtschaftsflügel der Union für all diejenigen eine Enttäuschung sein, die auf Grundlage von Werkverträgen arbeiten müssen, die missbräuchlich eingesetzt werden, fügte Buntenbach hinzu.

Sie monierte, dass Unternehmen auch künftig Unternehmen jeden Teil der Produktion nach Gutdünken als Werkvertrag deklarieren und an andere Unternehmen vergeben könnten. Um hier Verbesserungen zu erreichen, müsse zu einer konkreten Abgrenzung anhand nachvollziehbarer Kriterien zurückgekehrt werden, die in den ersten Entwürfen des Gesetzes noch vorgesehen gewesen seien.

Bei der Leiharbeit sieht Buntenbach Verbesserungen. Dass der Gesetzentwurf das Verbot von Streikbrucharbeiten durch Leiharbeit vorsieht, ist ein echter Fortschritt, der nicht verwässert werden darf. Aber das sei nicht genug. So solle die Begrenzung der Leiharbeit auf 18 Monate nicht an den Arbeitsplatz gebunden sein. Das bedeute, dass diese Begrenzung durch den Austausch von Personen unterlaufen werden könne, sagte die Gewerkschafterin.