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3000 Zelte sind zu viel Gericht: Kein G20-Protestcamp im Hamburger Stadtpark

Ist das im Hamburger Stadtpark geplante Zeltlager von G20-Gegnern eine politische Demonstration, für die es keine Genehmigung braucht? Das Hamburger Verwaltungsgericht sagt nein. Campen geht nur mit Erlaubnis.

23.06.2017, 15:45
Polizisten vor dem Kulturzentrum Rote Flora in Hamburg. Rund 20.000 Beamte sollen den G20-Gipfel in der Hansestadt schützen. Foto: Christian Charisius/Archiv
Polizisten vor dem Kulturzentrum Rote Flora in Hamburg. Rund 20.000 Beamte sollen den G20-Gipfel in der Hansestadt schützen. Foto: Christian Charisius/Archiv dpa

Hamburg (dpa) - Ein geplantes Camp von G20-Gegnern im Hamburger Stadtpark darf nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts nicht errichtet werden. Das Camp mit bis zu 3000 Zelten sei keine vom Grundgesetz geschützte Versammlung, entschied das Gericht.

Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel möglich. Die Camp-Veranstalter können allerdings Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen, was sie bereits angekündigt hatten. Sie erwarten bis spätestens 30. Juni eine Entscheidung.

Das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der führenden Industrie- und Schwellenländer (G20), gegen das die Protestierer mobil machen, findet am 7. und 8. Juli in der Hamburger Messe statt.

Mit dem Entscheid gilt wieder das Verbot der Stadt Hamburg, wie eine Gerichtssprecherin erklärte. Das Bezirksamt Nord hatte das Verbot mit der Grünanlagenverordnung begründet. Der Hamburger Stadtpark ist demnach eine sogenannte geschützte Grünanlage, die nur in Ausnahmefällen zu anderen Zwecken als der Erholung genutzt werden darf.

Die Camp-Veranstalter hatten mit einem Eilantrag erreichen wollen, dass die Stadt den Aufbau des Zeltlagers für bis zu 10 000 Menschen dulden muss. Diesem Duldungsantrag hatte das Verwaltungsgericht vor zwei Wochen in erster Instanz stattgegeben. Nun hatte die Beschwerde der Stadt gegen diese Gerichtsentscheidung Erfolg

Das Oberverwaltungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass das Übernachten auf dem Gelände und die dafür erforderliche Infrastruktur, unter anderem das Aufstellen von bis zu 3000 Zelten, "kein funktioneller oder symbolischer Teil der Meinungskundgabe" sei. Die Camp-Bewohner hätten nicht wie etwa bei einer Mahnwache vor, rund um die Uhr ihre Meinungsäußerung der Öffentlichkeit zu präsentieren.

"Dem Vorleben einer "alternativen" Lebensweise komme hier für sich genommen kein versammlungsrechtlich geschützter Kundgabecharakter zu", hieß es in der Pressemitteilung des Gerichts (Aktenzeichen 4 Bs 125/17). Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht. Friedliche Versammlungen dürfen darum ohne Erlaubnis stattfinden.

Beschluss des OVG

Pressemitteilung zu OVG-Entscheidung

Protest in Hamburg: Fans des FC St. Pauli zeigen vor dem Spiel Protestplakate gegen den G20-Gipfel. Foto: Christian Charisius
Protest in Hamburg: Fans des FC St. Pauli zeigen vor dem Spiel Protestplakate gegen den G20-Gipfel. Foto: Christian Charisius
dpa
Bleibt frei von Zelten: Blick auf den Hamburger Stadtpark mit der großen Wiese und dem Planetarium. Foto: Daniel Bockwoldt
Bleibt frei von Zelten: Blick auf den Hamburger Stadtpark mit der großen Wiese und dem Planetarium. Foto: Daniel Bockwoldt
dpa
Zum Auftakt des Gipfels werden die Staats- und Regierungschefs der G20 zu einem Konzert in die Elbphilharmonie kommen. Foto: Daniel Reinhardt
Zum Auftakt des Gipfels werden die Staats- und Regierungschefs der G20 zu einem Konzert in die Elbphilharmonie kommen. Foto: Daniel Reinhardt
dpa
Ein sogenanntes «Beast», ein Spezialfahrzeug für den US-Präsidenten. Vor allem die nicht angekündigten Fahrzeugkonvois durch die Stadt werden den Verkehr in Hamburg massiv beeinträchtigen. Foto: Rainer Jensen
Ein sogenanntes «Beast», ein Spezialfahrzeug für den US-Präsidenten. Vor allem die nicht angekündigten Fahrzeugkonvois durch die Stadt werden den Verkehr in Hamburg massiv beeinträchtigen. Foto: Rainer Jensen
dpa
Rund um den Tagungsort, die Hamburger Messehallen, wird eine weiträumige Sichertheitszone eingerichtet. Foto: Bodo Marks
Rund um den Tagungsort, die Hamburger Messehallen, wird eine weiträumige Sichertheitszone eingerichtet. Foto: Bodo Marks
dpa