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Streit vor Gericht Gute Tat kommt Flüchtlingspaten teuer zu stehen

Engagierte Bürger greifen Bürgerkriegsflüchtlingen finanziell unter die Arme, damit diese zu Verwandten nach Deutschland kommen können. Mit dem Nachspiel haben die Helfer nicht gerechnet.

Von Carolin Eckenfels, dpa 11.04.2017, 12:55

Gießen/Wiesbaden (dpa) - Sie wollten Gutes tun und sollen nun dafür bezahlen. Zumindest mehr als erwartet. "Wir fühlen uns vom Staat im Stich gelassen und auch veralbert", sagt Klaus-Dieter Grothe.

Er gehört zu einer Gruppe von Bürgern aus Mittelhessen, die für Menschen aus Syrien Bürgschaften übernommen haben, damit diese aus dem Bürgerkriegsland nach Deutschland kommen können. Mehrere Dutzend Helfer verpflichteten sich, eine Weile den Lebensunterhalt der Flüchtlinge zu zahlen. Mittlerweile gibt es Streit, wie lange sie das tun müssen.

"Das Risiko einer Bürgschaft war uns bewusst", sagt Grothe, der sich in der Flüchtlingshilfe Mittelhessen engagiert. "Aber wir sind von einem überschaubaren zeitlichen Rahmen dafür von etwa einem Jahr ausgegangen. Sonst hätten wir das ja nicht so gemacht."

Der Fall beginnt 2014, noch vor dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise ein Jahr später. Damals laufen Aufnahmeprogramme von Bund und Ländern, mit denen Syrer zu Verwandten nach Deutschland kommen können. Dafür müssen diese - oder einspringende Bürgen - eine Verpflichtungserklärung abgeben. Sie versichern damit, für den Unterhalt der Flüchtlinge aufzukommen.

Grothe bürgte für einen jungen Syrer. Die Sprecherin der Flüchtlingshilfe Mittelhessen, Bettina Twrsnick, unterschrieb für eine Frau aus dem Bürgerkriegsland. Den etwa 80 Bürgen seien die möglichen Kosten bewusst gewesen, sagt sie. Etwa 1000 Euro im Monat könnten für einen Schützling zusammenkommen.

"Es war klar, dass wir für die Menschen zahlen." Aber eben nur bis zum Abschluss der Asylverfahren. Denn: "Uns hat das Land immer wieder versichert, dass die Verpflichtungserklärung erlischt, sobald der Asylantrag bewilligt ist", sagt Mitstreiter Grothe. Das hätten sie vom hessischen Innenministerium mündlich und schriftlich bestätigt bekommen.

Die meisten Asylverfahren sind den Helfern zufolge längst beendet und die Menschen als Flüchtlinge anerkannt. Dennoch meldeten sich Jobcenter bei den Helfern. Denn einige Flüchtlinge erhielten Sozialleistungen, die die Bürgen erstatten sollen. Die Höhe der Forderung hängt dabei vom Einzelfall ab. Für einen Erwachsenen kann nach Angaben des Gießener Jobcenters im Schnitt von einer monatlichen Leistung von etwa 800 Euro ausgegangen werden.

Die Bürgen fielen aus allen Wolken, als sie erfuhren, dass sie weiterhin zahlen sollen. "Wenn man nicht den höchsten zuständigen Stellen in einem solchen Fall vertrauen kann - wem dann? Was sind dann noch staatliche Garantien und Aussagen wert?", fragt Grothe. Twrsnick kritisiert ein "Ping-Pong-Spiel" der Behörden, die unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten. Die Helfer haben mittlerweile beim Verwaltungsgericht Gießen geklagt. Und sie fordern Unterstützung vom Land.

Die Verpflichtungserklärung sei schon länger umstritten, sagt Bernd Mesovic von der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl. "Der Staat kann kein Interesse daran haben, dass man Bürger, die aus humanitären Gründen gehandelt haben, möglicherweise in die Nähe des Ruins treibt."

Die unterschiedlichen Rechtsauffasssungen der Behörden beziehen sich auf eine Bestimmung des Aufenthaltsgesetzes und die Frage, ob sich der Aufenthaltszweck der Flüchtlinge durch die Anerkennung des Asylstatus ändert - und damit die Bürgschaft endet.

Das Bundesinnen- und das Bundesarbeitsministerium hätten in der Vergangenheit die Auffassung gehabt, dass die Haftung der Bürgen bestehen bleibe, heißt es aus Wiesbaden. "Hessen hat sowohl gegenüber dem Bundesinnenminister als auch der Bundesarbeitsministerin die gegenteilige Rechtsauffassung vertreten", erklärt der Sprecher des hessischen Innenministeriums, Michael Schaich. Man habe sich stets dazu bekannt, auch in der Öffentlichkeit.

Das Land habe gegenüber den "zuständigen Bundesbehörden in mehreren Initiativen darauf gedrungen, die Verpflichtungsgeber nicht in Anspruch zu nehmen". Man bedauere, dass die Jobcenter dazu bisher nicht bereit seien. "Das Land Hessen hat keine Möglichkeit, im Interesse der Verpflichtungsgeber unmittelbaren Einfluss zu nehmen." Es sei der Bund, der darüber entscheide, diese in Regress zu nehmen. "Somit liegt es auch allein im Ermessen des Bundes, auf etwaige Forderungen an die Verpflichtungsgeber zu verzichten."

Die Jobcenter haben in der Frage "keinen Ermessensspielraum", wie der Sprecher des Gießener Centers, Marco Röther, sagt. Für das Jobcenter sei die Rechtsauffassung des Bundesarbeitsministeriums sowie der Bundesagentur für Arbeit - als Center-Träger - bindend. Das Bundesarbeitsministerium betont, dass "nach dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" die Jobcenter verpflichtet seien, Erstattungsansprüche geltend zu machen. Davon könne allerdings in besonderen Fällen abgewichen werden.

Die Flüchtlingspaten hoffen darauf, dass sich ihr Fall zu ihren Gunsten klärt - auch wenn mittlerweile neue Fakten geschaffen wurden: So wurde im Sommer 2016 das Aufnahmegesetz geändert. Eine Verpflichtungserklärung gilt nun in der Regel fünf Jahre lang, Fälle aus der Zeit vor August 2016 drei Jahre. Zudem entschied im Januar das Bundesverwaltungsgericht, dass ein Verpflichtungsgeber für den Lebensunterhalt der Asylsuchenden auch nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft haftet. Wann das Gießener Gericht die Klagen der mittelhessischen Helfer verhandelt, ist noch unklar.

Pressmitteilung Bundesverwaltungsgericht zu Urteil

§ 68 Aufenthaltsgesetz