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Neues Bewertungssystem Mehr Leistungen für Pflegebedürftige ab 2017

2017 tritt ein neues Bewertungssystem für die 2,8 Millionen Pflegebedürftigen in Kraft. Bis Weihnachten bekommen die Betroffenen einen Bescheid der Pflegekasse über ihre neue Eingruppierung.

28.10.2016, 06:57

Berlin (dpa) - Pflegebedürftige werden zum 1. Januar automatisch in das neue Bewertungssystem nach Pflegegraden übernommen. Man müsse nicht selbst aktiv werden und etwa einen Neuantrag stellen, sagte der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), Peter Pick.

Grundsätzlich werde kein Pflegebedürftiger, der schon nach dem bisherigen System Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalte, nach der Umstellung im neuen Jahr von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade schlechter gestellt.

2017 tritt die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes II in Kraft. Kern ist ein ganz neues Begutachtungsverfahren für Pflegebedürftige und auch ein neues System der Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Künftige geht es nicht mehr nur um minutengenau dokumentierte Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität und Ernährung - beim Aufstehen, beim Anziehen oder beim Essen, erläuterte Pick.

Maßstab für die Eingruppierung sei die Frage der Selbstständigkeit beziehungsweise der Unselbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Mit der wesentlich differenzierteren Begutachtung werde gewährleistet, dass Demenzkranke, die in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, voll in den Leistungskatalog einbezogen werden können, sagte Pick. 

Die Menschen, die heute bereits pflegebedürftig sind, werden bei der Umstellung grundsätzlich ein bis zwei Pflegegrade höher eingruppiert und erhalten entsprechend mehr Leistungen als in der jeweiligen Pflegestufe.

Wir rechnen schon in 2017 damit, dass mindestens 200 000 Personen zusätzlich in den Bezug von Pflegebedürftigkeit kommen, also zusätzlich zu den heute 2,8 Millionen Pflegebedürftigen. Entsprechend solle die Zahl der Gutachter aufgestockt werden, sagte Pick.

Die Leistungen im neuen System werden jährlich um gut sechs Milliarden Euro ausgeweitet. Dies wird durch eine Anhebung des Pflegversicherungsbeitrages um insgesamt 0,5 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent finanziert. Für die Überleitung muss Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) einmalig zusätzlich 4,4 Milliarden Euro in die Hand nehmen, damit Pflegebedürftige im neuen System tatsächlich nicht schlechter gestellt werden. Das Geld soll aus den Rücklagen der Pflegeversicherung kommen.

BMG zu Pfleggesetzen I-III

BMG zu Pflegebedürftigkeitsbegriff

MDS zu Pflegebedürftigkeitsbegriff