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Patientenrechte Wie komme ich zu meinem Recht?

Kranke können medizinische Hilfe erwarten. Ein Recht auf Heilung gibt es nicht. Im Graubereich dazwischen kann es leicht zu Fehlern kommen.

Von Uwe Seidenfaden 17.05.2016, 01:01

Magdeburg l In den vergangenen sieben Wochen informierten wir im Volksstimme-Ratgeber über die allgemeinen Rechte und Pflichten von Patienten. Nicht immer verläuft das Zusammenspiel mit Ärzten, Krankenkassen, Kliniken und Versicherungen reibungslos. An wen können Patienten und deren Angehörige sich bei Problemen wenden? Hier eine Übersicht.

Die erste Orientierung und Beratung im Medizinbetrieb sowie Hilfe bei sozialrechtlichen sowie psychosozialen Fragen und Problemen mit Zuzahlungen, Kuranträgen etc. bietet die unabhängige Patientenberatung UPD Deutschland.

Die telefonische Beratung (übrigens auch in Türkisch und Russisch) erfolgt gebührenfrei aus allen Netzen unter der Nummer 0800  011  77  22 montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr und sonnabends bis 18 Uhr.

Eine Vor-Ort-Beratung bietet die Außenstelle in Magdeburg in der Hegelstraße 39. Termine können vereinbart werden unter der kostenfreien Nummer 0800  011  77  25 oder per E-Mail: terminvereinbarung @patientenberatung.de (Internet: www.patientenberatung.de).

Das kostenlose Angebot der UPD richtet sich an alle Patienten in Deutschland – egal, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind.

Bei generellen Problemen der Gesundheitsversorgung hilft der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann in der Friedrichstr. 108 in 10117 Berlin. Telefon „Patientenrechte“: 030  184  41  34  24, Telefon „Pflege“: 030  184  41  34  25, Internet: http://www.patientenbeauftragter.de

Regionale Ansprechpartner gibt es bei den freien Wohlfahrtsverbänden, zum Beispiel

  • Arbeiterwohlfahrt, Telefon: 0391  607800, Internet:
  • Caritasverband für das Bistum Magdeburg, Telefon: 0391  605  30, Internet:
  • Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen, Telefon: 0345  122  99-0, Internet:
  • Paritätischer Wohlfahrtsverband, Tel.: 0391  62  93  3  33, Internet:
  • Deutsches Rotes Kreuz, Telefon: 0391  61  06  89-0, Internet:

Menschen mit chronischen Leiden finden oft Unterstützung bei Selbsthilfeorganisationen. In Deutschland gibt es derzeit mehr als 70000 medizinische Selbsthilfegruppen und Vereine, viele davon haben auch Regionalgruppen in Sachsen-Anhalt. Übersichten geben NAKOS, die Nationale Kontakt- und Informationsagentur (Telefon: 030  31  01  89  80) und KOBES, die Kontakt-und Beratungsstelle für Selbsthilfegruppen der Caritas (Telefon: 0391  596  12  02).

Bei Fragen zu Gutachten können Patienten und Ärzte sich auch an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Sachsen-Anhalt wenden – in Magdeburg, Breiter Weg 19c, Telefon: 0391  566  10, Internet: www.mdk-san.de

Unterstützend berät zudem die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern in Hannover, Hans-Böckler-Allee  3, Telefon: 0511  380  24  16, Internet: www.norddeutsche-schlichtungsstelle.de.

Allgemeine Streitigkeiten können auf diese Weise oftmals beseitigt werden. Die Empfehlungen der Schlichtungsstelle sind allerdings weder für Patienten noch für die beklagten Ärzte und Kliniken rechtlich bindend.

Wenn Fragen nicht im Schlichtungsverfahren zu lösen sind, ist unter Umständen ein Rechtsanwalt hilfreich, der sich auf Arzt- und Arzthaftrechtungsfragen spezialisiert hat. Bei der Suche nach diesen Experten hilft die Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt in Magdeburg, Gerhart-Hauptmann-Straße 5, Telefon: 0391  252  72  10, Internet: www.rak-sachsen-anhalt.de.

Alle sieben Teile der Serie finden Sie unter www.volksstimme.de/patientenrechte