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Langsam ist noch zu schnell - Regeln für Spielstraßen

12.08.2015, 13:30

Stuttgart - Ein viereckiges, blaues Schild mit einem Auto, einem Haus und zwei spielenden Personen drauf - so werden Spielstraßen gekennzeichnet. Wer sich in diese Zone begibt, muss aufs Tempo achten. Das gilt für Auto- und Radfahrer gleichermaßen.

Wenn die Nadel zuckt, ist es schon zu spät. Wer mit dem Auto eine Spielstraße befährt für den gilt Schrittgeschwindigkeit. Darauf weist Florian Wolf vom Auto Club Europa (ACE) hin.

Die Rechtsprechung beziffert das Tempo mit 4 bis 7 km/h, was in vielen Fällen unterhalb des Anzeigebereichs des Tachos liegt. "Autofahrer, die langsames Tempo für ausreichend erachten, verhalten sich falsch", warnt Wolf. Das gilt ebenfalls für Fahrradfahrer, auch sie haben Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.

Grund für die restriktive Geschwindigkeitsbegrenzung ist, dass Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen dürfen. Entsprechend dürfen auch Kinder darauf spielen. Autofahrer müssen in einer unklaren Situation anhalten und warten. Gefährden sie durch ihre Fahrweise Fußgänger, droht ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg. Umgekehrt dürfen aber auch Fußgänger den Verkehr nicht unnötig behindern. "Fußgänger, Radfahrer, Auto- und Zweiradfahrer haben gleichermaßen gegenseitig Rücksicht zu nehmen", erläutert Wolf die Gepflogenheiten im "verkehrsberuhigten Bereich", wie die Spielstraße offiziell heißt.

Prinzipiell herrscht in einer Spielstraße auch Parkverbot, sofern keine Flächen speziell dafür gekennzeichnet sind. Außerdem gilt laut Wolf kein rechts vor links, wenn man die Zone verlässt. "Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich ausfährt, hat wie bei einer Grundstücksausfahrt gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt zu achten", sagt der Rechtsexperte.