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Bußgeld auch ohne Telefon-Empfang

27.07.2009, 05:01

Bonn ( dpa ). Er hielt nicht sein Handy ans Ohr, sondern versehentlich das Mobilteil seines Festnetzanschlusses. Trotzdem musste der zerstreute Bauingenieur, der in eine Polizeikontrolle geriet, jetzt 40 Euro Bußgeld zahlen – auch wenn er mit dem Teil nicht telefonieren konnte. Wie ein Gerichtssprecher am Freitag bestätigte, verurteilte das Bonner Amtsgericht den 53-Jährigen, der Einspruch gegen das Bußgeld eingelegt hatte, zur Zahlung.

Die Richterin erklärte, laut Straßenverkehrsordnung sei es verboten, ein mobiles Telefon während der Fahrt aufzunehmen, es zu bedienen oder ans Ohr zu halten. Dabei spiele es keine Rolle, ob es funktioniere. Ein Autofahrer werde auch zur Kasse gebeten, wenn er mit einem Handy am Ohr angetroffen werde, das nicht betriebsbereit ist oder einen leeren Akku hat. Entscheidend sei, dass der Fahrer beide Hände " für die Bewältigung der Fahraufgaben " frei habe. Der Porschefahrer hat Rechtsbeschwerde eingelegt.