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Rückwärtsfahren Bei Unfall meist Teilschuld

23.05.2008, 05:01

Wiesbaden - Knapp die Einmündung verpasst und noch schnell ein Stück zurückgesetzt : Wenn dabei ein Unfall geschieht, bekommt der Rückwärtsfahrer auf jeden Fall einen Teil der Schuld zugesprochen – selbst wenn er sich auf einer Vorfahrtsstraße befi ndet. " Laut Straßenverkehrsordnung müssen Autofahrer beim Rückwärtsfahren ausschließen, dass sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden ", sagt Karl Walter, Verkehrs-Experte der R + V-Versicherung. Der Hintergrund : Im fl ießenden Verkehr ist es für Autofahrer oft nicht absehbar, dass jemand plötzlich rückwärts fährt.

Welcher Verkehrsteilnehmer wie viel Schuld zugesprochen bekommt, hängt vom Einzelfall ab. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, etwa die Geschwindigkeiten der Beteiligten. Besonders teuer wird es, wenn man auf Autobahnen zurücksetzt.

Bei besonders schweren Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht kann es passieren, dass die Kaskoversicherung nicht für den Schaden am eigenen Auto aufkommt, etwa wenn jemand nachts auf nasser Fahrbahn mit hoher Geschwindigkeit eine längere Strecke rückwärts fährt und gegen ein anderes Fahrzeug prallt.

Auch wenn keine " grobe Fahrlässigkeit " vorliegt, kann es für Rückwärtsfahrer teuer werden. Den Schaden am Fahrzeug des anderen trägt zwar die Kfz-Haftpflichtversicherung – aber dadurch erhöhen sich die Versicherungsbeiträge. ( rgm )