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Kauf eines Gebrauchtwagens Bei Probefahrten auf die Versicherung achten

20.02.2008, 04:56

München - Beim Kauf eines Gebrauchtwagens gibt es viele Fallstricke und Klippen. Trotz aller auf Papier vorliegenden Informationen sollte ein Interessent nie auf eine Probefahrt verzichten. Doch auch da gibt es einiges zu berücksichtigen.

Wie die Fachleute des ADAC erläutern, darf bei Probefahrten mit dem Auto eines Händlers eine Vollkasko-Versicherung vorausgesetzt werden. Besteht sie nicht und es kommt zu einem Unfall, trägt der Händler das Risiko. Wer jedoch fahrlässig fährt, müsse für die Beseitigung des angerichteten Schadens aufkommen.

Bei einem privaten Angebot dürfe der Probefahrer nicht darauf vertrauen, dass für das private Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung besteht. Verschuldet er einen Unfall, ist er dem Besitzer schon bei leichter Fahrlässigkeit vollen Schadenersatz schuldig.

Der private Verkäufer muss sich den Führerschein des Probefahrers zeigen lassen und auf Gültigkeit prüfen. Baut ein Probefahrer ohne gültige Lizenz einen Unfall, verliert der Fahrzeughalter seinen Versicherungsschutz. Bei Personenschäden können auch Sozialversicherungsträger, die Leistungen an Opfer zahlen müssen, den Halter in Regress nehmen.

Der private Verkäufer muss auch den Personalausweis des Probefahrers einsehen und sich dessen Daten notieren. Denn verschwindet der Fahrer mit dem Fahrzeug, gibt es von der Kaskoversicherung keinen Cent.