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Ratgeber Urlaub: Diese Verkehrsregeln gelten in Europa

02.07.2012 14:39 Uhr |

Auto - MIM - Fotolia



akz-i Kofferraum auf, Gepäck rein und schon geht es ab in den Urlaub. Ob Spanien, Italien oder Frankreich – die Grenze zum Urlaubsland signalisiert uns meist nur noch das Wetter. Aber aufgepasst: Auch wenn wir mitten in Europa sind, gelten hier oft andere Regeln als zu Hause. Was Sie auf europäischen Straßen beachten sollten, erklärt Dr. Frank Häcker, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) e.V.

Was gibt es Neues auf Europas Straßen? Ganz neu ist, dass ab dem 01.07.2012 in Frankreich die Mitführpflicht eines Alkoholtests besteht. Dieser soll es Autofahrern ermöglichen, ihren Blutalkohol präventiv zu testen. Wer kein solches an Tankstellen erhältliches Set im Auto hat, muss mit einer Geldbuße rechnen.

Welche Strafen gelten für Geschwindigkeitsüberschreitungen? Was eine Geschwindigkeitsüberschreitung kostet, variiert im Ländervergleich stark. Bezahlt man in Deutschland beispielsweise für 20 km/h zu viel 35,00 Euro, sind es in Norwegen über 465,00 Euro. Aus der Schweiz sind sogar Fälle bekannt, in denen Autofahrer über 200.000,00 Euro zahlen mussten, da sich dort die Höhe des Bußgeldes nach dem Monatsverdienst richtet. Generell besteht in Europa ein Trend zur Erhöhung der Bußgelder. In den Niederlanden beispielsweise wurde die Strafe zu Jahresbeginn 2012 im Schnitt um 40,00 Euro angehoben.

Kann ich als Ausländer für Verkehrsdelikte belangt werden? Als Ausländer müssen Sie sich an die im Land üblichen Verkehrsregeln halten. Tun Sie das nicht, werden Sie auch nach den Regeln des jeweiligen Landes bestraft. Einfach nach Hause zu fahren und zu hoffen, dass nichts passiert, bringt dabei nichts, da die Strafen grundsätzlich auch in Deutschland vollstreckt werden können. Allerdings lohnt es sich in vielen Fällen, die Rechtmäßigkeit des Bescheids in Deutschland von einem Verkehrsanwalt prüfen zu lassen. Der kann Ihnen sagen, ob der Bescheid auch in Deutschland zulässig ist.

Was mache ich nach einem Unfall? Nach einem Unfall sollten Sie die Polizei rufen, Fotos machen und, wenn vorhanden, Zeugen ansprechen. Um eine spätere Verhandlung nicht zu gefährden, sollten Sie auf keinen Fall ein Schuldeingeständnis ablegen. Auch dann nicht, wenn Sie sich Ihrer Schuld sicher sind. Um vorzubeugen, sollten Sie vor dem Urlaub bereits einen Unfallbericht in das Handschuhfach legen.

Unter dem weiterführenden Link bekommen Sie diesen auch mit den jeweiligen englischen und französischen Übersetzungen. Nach einem Unfall können Sie über die Suchmaschine der Internetseite einen Anwalt in Ihrer Nähe suchen.




Dokumenten Information
Copyright © Volksstimme 2013
Dokument erstellt am 2012-07-02 14:32:38
Letzte Änderung am 2012-07-02 14:39:25

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