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Urteil Asbest verschwiegen, Verkäufer haftet

31.03.2009, 05:06

Karlsruhe ( dpa ). Wer ein asbestbelastetes Haus verkauft und dabei den gefährlichen Baustoff verschweigt, kann vom Käufer für die Sanierung haftbar gemacht werden. Das folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs ( BGH ) vom Freitag. Danach kann die Verwendung des gesundheitsschädlichen Materials in einer Außenfassade auch dann als Sachmangel einzustufen sein, wenn es zur Zeit des Hausbaus durchaus gebräuchlich war. Damit gab das Karlsruher Gericht einem Hauskäufer vorerst recht, der vor drei Jahren ein 1980 errichtetes Fertighaus gekauft hatte. Die Fassade enthielt Asbestzementplatten – was der Verkäufer wusste, aber trotz Nachfrage des Käufers verschwiegen hatte. Das Oberlandesgericht Celle muss den Fall nun erneut prüfen.