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Auch bei Hitze gilt die Kleiderordnung am Arbeitsplatz

29.07.2015, 11:57

Berlin - Gilt am Arbeitsplatz eine Kleiderordnung, müssen Arbeitnehmer sie auch bei Hitze beachten. Wer sich nicht daran hält, wird wohl zu einem Gespräch mit dem Chef gebeten.

Mit ernsthaften Konsequenzen müssen Arbeitnehmer bei einem Dresscode-Verstoß in der Regel wohl nicht rechnen. Dennoch kann der Chef seine Angestellten auffordern nach Hause zu gehen und sich dort umzuziehen, wenn er die Kleidung für unangemessen hält. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

Was genau unangemessen ist, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Viele Kleiderordnungen sehen aber von vorneherein Lockerungen bei Hitze vor: So dürfen Angestellte einiger Banken ab einer bestimmten Temperatur den oberen Hemdknopf offen lassen. Viele Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern mittlerweile Wasser im Büro zur Verfügung. Dazu sind sie aber nicht verpflichtet - auch nicht bei extremer Hitze.