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Bundesgerichtshof Sozialbeiträge in voller Höhe für Lehrlinge

17.07.2009, 05:02

Kassel ( ddp ). Auszubildende sind keine Mini-Jobber. Wie das Bundessozialgericht ( BSG ) in Kassel bestätigte, sind für Lehrlinge grundsätzlich Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe fällig. Das gelte auch dann, wenn sie weniger als 400 Euro im Monat verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt eine Beschäftigung sonst als geringfügig und ist für die Arbeitnehmer versicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss aber eine Pauschale in Höhe von rund 30 Prozent des Lohns unter anderem für Steuer, Kranken- und Rentenversicherung abführen.

Auch die sogenannte Gleitzonenregelung, nach der für " Midi-Jobs " mit einem Monatslohn von bis zu 800 Euro nur ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind, kann nach Ansicht des Senats nicht von Auszubildenden in Anspruch genommen werden. Die Ungleichbehandlung von Lehrlingen und anderen Beschäftigten verstoße nicht gegen das Grundgesetz, befanden Deutschlands oberste Sozialrichter ( Az .: B 12 KR 14 / 08 R ).