1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Job & Bildung
  6. >
  7. Ein Zwischenzeugnis ist in manchen Fällen sinnvoll

Ein Zwischenzeugnis ist in manchen Fällen sinnvoll

26.02.2008, 04:56

München - Werden Arbeitnehmer im Unternehmen versetzt, umgesetzt und mit neuen Aufgaben bedacht, denken nur die wenigsten an ein Zwischenzeugnis. Dabei kann eine Dokumentation der bisher geleisteten Arbeit sehr sinnvoll sein. Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hat ein Arbeitnehmer immer, wenn ein triftiger Grund vorliegt.

" Es gibt eine Reihe von triftigen Gründen, die ein Zwischenzeugnis rechtfertigen ", erklärt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D. A. S. " Anlass kann ein Chefwechsel ebenso sein wie die Suche nach einem neuen Arbeits platz, die Versetzung in eine andere Abteilung oder der anstehende Erziehungsurlaub, Wehr- oder Ersatzdienst ", ergänzt Kronzucker.

Die Anforderung eines Zwischenzeugnisses ohne Angabe von Gründen sollte man möglichst vermeiden, um nicht beim Arbeitgeber den Verdacht zu erregen, man sei auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Diese falsche Vermutung könnte eine potenzielle nachteilige Beurteilung verursachen.

Ein Zwischenzeugnis muss ebenso wie ein Zeugnis beim Ausscheiden aus dem Unternehmen Auskunft über die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses geben, die Art der Tätigkeit und der Arbeitsleistung ebenso widerspiegeln wie die Führung des Arbeitnehmers. Das Zwischenzeugnis bleibt im Besitz des Arbeitnehmers, gleichgültig ob eine Leistungs- oder Verhaltensänderung zu verzeichnen ist.