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Arbeitsweg Unglück bei Reparatur gilt als Arbeitsunfall

04.02.2008, 04:56

Kassel - Wer mit seinem privaten Pkw auf der Fahrt zur Arbeit liegenbleibt und sich beim Versuch der Pannenbehebung verletzt, muss den gesundheitlichen Schaden als Arbeitsunfall anerkannt bekommen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden ( Az. B 2 U 24 / 06 R ).

Ein Tischler hörte auf dem Weg zur Arbeit ungewöhnliche Schleifgeräusche. Weil er glaubte, ein Ast habe sich unter dem Wagen verklemmt, hielt er an und bockte das Auto auf, um nachzusehen. Als er sich mit dem Kopf unter dem Fahrzeug befand, rutschte der Wagenheber ab, und der Mann unter dem Auto erlitt eine Schädelbasisfraktur.

Die Berufsgenossenschaft wollte dies nicht als Arbeitsunfall anerkennen, denn : Die Instandhaltung eines privaten Beförderungsmittels sei eigenwirtschaftlich zu erbringen und damit seitens des Arbeitsgebers nicht versichert.

Dem widersprach das Bundessozialgericht. " Die Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit eines Kraftfahrzeugs, das wie hier kein Arbeitsgerät ist, ist zwar als sogenannte vorbereitende Tätigkeit tatsächlich unversichert ", erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer. Doch tritt bei der versicherten Fahrt auf dem Weg zur Arbeit eine unvorhergesehene Störung auf, besteht für alle Maßnahmen zu ihrer Beseitigung dieser Versicherungsschutz fort. Insofern handele es sich dann auch um einen Arbeitsunfall.