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Arbeitnehmer Grobe Beleidigungen führen zur Entlassung

26.02.2008, 04:56

Mainz - Wird ein Betriebsratsmitglied von einem Firmen-Angestellten während der Arbeitszeit aufs gröbste beleidigt, hat die Unternehmensleitung den Störenfried zu entlassen. Das hat in einem aktuellen Urteil ( Az. 8 Sa 876 / 06 ) das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. In diesem Fall hätte auch die Umsetzung des Entlassenen an einen anderen Arbeitsplatz keine nachhaltige Entspannung der Situation gebracht, da aufgrund der Funktion des Arbeitnehmervertreters dieser im gesamten Betrieb anzutreffen und die Möglichkeit weiterer Attacken damit nicht auszuschließen ist.

Ein 54-jähriger Motorenaufbereiter hatte das Betriebsratsmitglied mehrfach und lautstark mit " dreckiger Lügner " bezeichnet. In der vor mehreren Kollegen ausgetragenen Schreierei ging es um die Frage, wohin von dem Mann im Pausenraum zuvor ausgelegte politische Werbe-Flyer verschwunden waren. Der Arbeiter unterstellte dem Betriebsfunktionär, die Materialien an die Firmenleitung weitergeleitet zu haben. Der Gewerkschaftler habe ihn " betrogen und verkauft ", weshalb er auch keinen Grund für eine Entschuldigung wegen der wüsten Schimpftiraden sehe.

Die Bezeichnung " dreckiger Lügner " stellt nach Auffassung der Richter aber zweifellos eine grobe Beleidigung dar. Die Äußerung sei herabwürdigend und nicht mehr mit den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten des Angestellten vereinbar.