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Schäden früh erkennen Hör-Screening für Babys ist jetzt Kassenleistung

04.02.2009, 08:11

Magdeburg ( rgm ). Mehr Sicherheit für die Eltern und die Gesundheit der Kleinsten bietet das Hörscreening für Neugeborene, welches seit Jahresanfang zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört. Darauf hat die Techniker Krankenkasse ( TK ) Sachsen-Anhalt hingewiesen.

Nach Angaben der Kasse kommt in Deutschland eines von tausend Kindern mit einer beidseitigen Hörstörung zur Welt. Bleibt diese unentdeckt, wird besonders die Sprachentwicklung des Kindes gestört. Je früher Erkrankungen festgestellt und behandelt werden, desto besser kann man den Kindern helfen. Deshalb findet das Hörscreening in den ersten Lebenstagen des Kindes zumeist noch in der Entbindungsklinik statt.

Bei Geburten außerhalb des Krankenhauses wird das Screening von einem niedergelassenen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder einem Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen vorgenommen.

Da es sich um eine Leistung für Kinder handelt, fallen weder Praxisgebühr noch Selbstbeteiligung an.