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Geldanlage Vorbereitet in die Beratung

Worauf Kunden bei Anlagegesprächen bei Banken und Sparkassen achten sollten.

19.01.2016, 23:01

Berlin (dpa/AFP) l Die Geldanlageberatung bei Banken und Sparkassen hat sich nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest etwas verbessert. So seien das Anlageziel und die Risikoeinstufung der Kunden den Instituten fast durchweg gut gelungen. In vielen Fällen hätten dann aber die angebotenen Geldanlagen nicht zu diesen Vorgaben gepasst, stellten die Tester in ihrerStudie fest.

Von 23 Kreditinstituten erhielten 3 für ihre Beratung das Qualitätsurteil „gut“, bei der Vorgängerstudie im Jahr 2010 wurde als beste Note „befriedigend“ erreicht. Diesmal schnitten 13 Banken und Sparkassen „befriedigend“ ab, 5 wurden mit „ausreichend“ bewertet und 2 mit „mangelhaft“. Insgesamt hatten die Tester 160 Beratungsgespräche von Juni bis September 2015 geführt. Sie wollten als Neukunden 45 000 Euro für zehn Jahre anlegen, das Geld sollte aber auch rasch vorzeitig verfügbar sein. Folgende Tipps beachten Sie idealerweise, wenn Sie zu einer Anlageberatung bei ihrer Bank gehen:

Was muss ich vor dem Gespräch für mich klären?

Will ich Geld für ein neues Auto, die Enkelkinder oder für eine eigene Wohnung ansparen? Dem Berater muss deutlich gesagt werden, wofür und wann genau das Geld zur Verfügung stehen soll, ob eine einmalige Summe angelegt werden oder monatliche Beiträge gezahlt werden sollen. Wichtig ist auch, sich die eigene Risikofreudigkeit klar zu machen. Bekomme ich Herzrasen, wenn der Kurs meiner Aktien in den Keller rauscht, und sollte deshalb die Finger von spekulativen Geschäften lassen?

Nur wer seine Risikobereitschaft für sich selbst klar definiert habe, könne sich gegenüber dem Berater deutlich ausdrücken, betont die Stiftung Warentest. Bei Geldanlagen gelte grundsätzlich: Je höher die Renditechance, desto höher das Risiko.

Worauf sollte ich im Gespräch achten?

Möglichst nicht allein zum Beratungsgespräch gehen, empfiehlt die Stiftung Warentest. Ein Zeuge könne später bares Geld wert sein, wenn ein Kunde wegen Falschberatung gegen eine Bank vorgehen wolle. Verwenden Berater unverständliche Begriffe, sollten Kunden ganz genau nach deren Bedeutung fragen. „Lassen Sie sich Kosten in Euro und Cent statt in Prozenten vorrechnen“, raten die Verbraucherschützer. Wird die Kündigung bestehender Verträge empfohlen, sei Skepsis angebracht, denn das Umschichten bringe der Bank zusätzliche Provisionen, dem Kunden nur neue Gebühren.

Bewahrt mich das Beratungsprotokoll vor einem schlechten Geschäft?

Nein. Bankkunden sollten die Beratungsprotokolle kritisch durchlesen, bei Unsicherheit nachfragen – und die Aufzeichnungen zurückweisen, falls sie Angaben enthalten, die nicht richtig sind oder im Gespräch gar nicht thematisiert wurden. Stiftung Warentest rät, das Protokoll zu Hause in Ruhe zu lesen.

Zudem solle nicht unterzeichnet werden, dass etwas „auf eigenen Wunsch“ erfolge, denn damit werde der Berater aus der Pflicht entlassen, einen Kunden anleger- und anlagegerecht zu beraten. Die Unterschrift des Beraters muss auf jeden Fall unter dem Protokoll stehen, der Kunde muss hingegen nicht unterzeichnen.

Kann ich mich auf die Empfehlungen meines Bankberaters verlassen?

Von Bankberatern ist nicht unbedingt ein neutraler Marktüberblick zu erwarten, sie empfehlen gern hauseigene Produkte, weil sie dafür Provisionen erhalten. Kunden sollten deshalb nach möglichen Interessenkonflikten des Beraters fragen.

Generell sollten mehrere Angebote eingeholt und verglichen werden. Wer eine neutrale Beratung sucht, kann auf einen Honorarberater zurückgreifen, der allerdings pro Stunde schnell 100 bis 150 Euro kostet. Auch Verbraucherzentralen informieren oder prüfen Produktvorschläge.

Was kann ich nach einer Falschberatung tun?

Wird einem Bankkunden ein Produkt aufgeschwatzt, das nicht zu seiner Lebenssituation und seinem Risikoprofil passt, kann von Falschberatung gesprochen werden. In diesem Fall hat der Anleger Anspruch auf Schadenersatz. Dieser sollte zunächst bei der Bank eingefordert werden. Der nächste Schritt könne eine Schlichtungsstelle oder ein Ombudsmann sein, bevor ein Anwalt oder eine Verbraucherzentrale eingeschaltet werde, empfiehlt die Stiftung Warentest.

Außerdem nimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Beschwerden über Bankberater entgegen.