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Steuern Riester-Rente unterliegt voller Besteuerung

In Sachsen-Anhalt und anderen ostdeutschen Bundesländern stiegen die Rentenbezüge. Bei größeren Summen meldet sich aber das Finanzamt.

Von Uwe Seidenfaden 20.09.2016, 20:54

Magdeburg l Wann müssen Rentner Steuern an das Finanzamt abführen? Danach fragten zahlreiche Leser die Experten Silvana Ganzert, Matthias Böttgern und Peggy Heine vom Steuerberaterverband Niedersachsen/Sachsen-Anhalt im Volksstimme-Telefonforum.

Ich war über 40 Jahre lang berufstätig. Seit Juni 2016 bin ich im Ruhestand. Muss ich weiterhin Steuern zahlen?

Prinzipiell müssen auch Rentner Steuern zahlen. Die Höhe der Steuern hängt von den steuerpflichtigen Einkünften ab. Dazu zählen nicht nur Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rente, sondern auch weitere Einnahmen, z. B. Betriebsrenten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit. Wenn allerdings Ihre Jahreseinnahmen unterhalb des aktuellen Grundfreibetrages liegen, können Sie sich von der Abgabe einer Steuererklärung befreien lassen.

Ich bin in diesem Jahr Rentner geworden. Wie hoch sind aktuell der Grundfreibetrag und der Besteuerungsanteil der Rente?

Seit Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahre 2005 hängt der Besteuerungsanteil vom Jahr des Rentenbeginns ab. Er steigt bis zum Jahr 2020 um jährlich zwei Prozentpunkte, anschließend um jeweils einen Prozentpunkt auf schließlich 100 Prozent im Jahr 2040. Für Neurentner im Jahre 2016 gilt, dass 72 Prozent ihrer Einkünfte steuerpflichtig sind, sofern sie den Grundfreibetrag von 8652 Euro für Einzelpersonen bzw. 17 304 Euro für Ehepaare übersteigen. Der restliche, steuerfreie Teil der Alterseinkünfte wird als Rentenfreibetrag vom Finanzamt festgeschrieben und gilt in dieser Höhe für die gesamte Laufzeit der Rente.

Seit dem 1. Mai 2016 bin ich Rentner. Meine monatliche Altersrente beträgt 2400 Euro. Darüber hinaus habe ich keine Einnahmen. Muss ich dennoch Steuern zahlen?

Ja, da Sie über dem Grundfreibetrag von 8652 Euro liegen, müssen Sie Steuern zahlen. Für Neurentner im Jahr 2016 beträgt der steuerfreie Anteil der Rente 28 Prozent. Er bemisst sich auf die Bruttojahresrente im Folgejahr (bei jährlichen Einnahmen von 28 800 Euro sind das 8064 Euro). Künftige Erhöhungen der gesetzlichen Rente sind in voller Höhe steuerpflichtig. Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten können aber das steuerpflichtige Einkommen mindern. Das Gleiche gilt für Haushaltsnahe Dienstleistungen, Versicherungsaufwendungen und Spenden.

Mein Vater hat Bruttorentenbezüge, die über dem Grundfreibetrag liegen. Er hat einen Schwerbehindertenausweis. Wird das vom Finanzamt berücksichtigt?

Ja. Je nach Grad der Behinderung gibt es verschiedene Pauschalen, die sich mindernd auf die Steuerlast auswirken. Auch Krankenversicherungsausgaben und Ausgaben für medizinische Behandlungen können geltend gemacht werden.

Seit 2005 bekomme ich eine Altersrente und zusätzlich eine Witwenrente. Zusammen betragen die jährlichen Bruttorentenreinnahmen 21 000 Euro. Muss ich Steuern zahlen?

Da Sie schon im Jahr 2005 in Rente gegangen sind, unterlagen nur 50 Prozent Ihrer Rente der Besteuerung. Dieser Rentenfreibetrag aus dem Jahr 2005 bleibt Ihnen auch künftig erhalten. Es ist jedoch zu prüfen, ob durch Rentenerhöhungen dieser Grundfreibetrag überschritten wird. Wir empfehlen Ihnen, sich beim Ihrem Finanzamt, von Steuerberatern oder von Lohnsteuerhilfevereinen beraten zu lassen.

Mein Vater bezieht seit 2014 eine Altersrente. Mit der Rentenerhöhung vom 1. Juli 2016 erhöhte sie sich auf 2050 Euro. Änderte sich auch der Rentenfreibetrag?

Nein. Für Personen, die vor zwei Jahren in Rente gingen, ergibt sich ein steuerpflichtiger Teil von 68 Prozent der Jahresbruttorente 2015. Der feste „Rentenfreibetrag“ von 32 Prozent bleibt Ihrem Vater auch nach der aktuelen Rentenerhöhung von 2016 erhalten.

Ich beziehe nur eine kleine Rente von 650 Euro. Zusätzlich habe ich aber noch einen Minijob von 399 Euro monatlich. Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Für einen Minijob werden vom Arbeitgeber pauschale Abgaben geleistet. Für diesen Zusatzverdienst müssen Sie keine Steuererklärung abgeben.

Ich erhalte eine Rente von monatlich 1100 Euro. Kann ich mich 2016 von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung befreien lassen?

Sie können zum Beispiel eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Diese befreit bis zu drei Jahre lang von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Die Nichtveranlagungsbescheinigung bei Ihrer Bank einreichen. Damit entfällt auch die Besteuerung der Zinsen durch die Bank.

Wie finde ich eine Steuerberaterin in meiner Wohnortnähe?

Steuerberaterinnen und Steuerberater können Ihnen dabei helfen, Ansprüche auf Steuerminderungen zu ermitteln. Eine Übersicht über Experten in Wohnortnähe finden Sie auf der Internetseite der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt und über den Steuerberaterverband Niedersachsen/Sachsen-Anhalt.

 Zählen zu den Einkünften von Rentnern auch Einnahmen aus einem Riester-Vertrag?

Ja. Zum versteuernden Einkommen zählen neben der gesetzlichen Rente beispielsweise auch regelmäßige Auszahlungen aus einem Riester-Vertrag. Da die Beiträge in der Einzahlungsphase steuerfrei waren, unterliegen sie bei der Auszahlung der vollen Besteuerung.