1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Reicht die Rente zum Leben aus?

Telefonforum Reicht die Rente zum Leben aus?

Der Übergang aus dem Arbeitsleben in die Rente ist mit einigen Regelungen verbunden. Experten beantworten Fragen zur Rente.

04.04.2017, 23:01

Magdeburg l Dirk Manthey, Nancy Dümecke und Steffen Ert arbeiten bei der Rentenversicherung und beantworteten die wichtigsten Fragen zum Thema Rente:

Ich möchte die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen. Welche Zeiten werden bei den 45 Jahren angerechnet?

Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden angerechnet:

• Zeiten mit Pflichtbeiträgen für eine Beschäftigung beziehungsweise selbständige Tätigkeit

• Beitragszeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen

• Zeiten des Grundwehrdienstes beziehungsweise Zivildienstes

• Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes

• Zeiten, in denen Leistungen aufgrund von Arbeitslosigkeit beziehungsweise Krankheit (zum BeispielArbeitslosengeld, Krankengeld) bezogen wurden – hier gelten jedoch für die letzten beiden Jahre vor Rentenbeginn Besonderheiten, ebenso bei Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II

• Zeiten der freiwilligen Versicherung, wenn mindestens für 18 Jahre Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung beziehungsweise selbständige Tätigkeit gezahlt wurden – hier gelten für die letzten beiden Jahre vor Rentenbeginn ebenfalls Besonderheiten

• Zeiten einer geringfügigen nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung werden zwar angerechnet, jedoch nicht in vollem Umfang

Besonderheiten: Zeiten des Bezuges von Arbeitslosenhilfe beziehungsweise Arbeitslosengeld II werden zur Erfüllung dieser Wartezeit nicht berücksichtigt. Wird in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn eine Leistung aufgrund Arbeitslosigkeit bezogen, wird diese Zeit nur angerechnet, wenn die Arbeitslosigkeit durch Insolvenz des Arbeitgebers oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers eingetreten ist. Auch zählen Zeiten der freiwilligen Versicherung in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn nicht zur Wartezeit, wenn gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt.

Was passiert, wenn ich über das reguläre Rentenalter hinaus arbeite, ohne Rente zu beziehen? Wie viel bringt mir das mehr an Rente?

Für jeden Monat, den ein Versicherter über das reguläre Rentenalter hinaus arbeitet und keine Rente bezieht, gibt es einen Rentenzuschlag in Höhe von 0,5 Prozent. Wer seine Rente um ein Jahr aufschiebt, erhält also allein dafür einen Zuschlag von 6 Prozent. Zusätzlich erhöht sich die Rente durch die weitere Beitragszahlung.

Beispiel: Ein Durchschnittsverdiener, der bei Erreichen der regulären Altersgrenze 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, würde aktuell eine monatliche Bruttorente in Höhe von 1289,70 (45 x 1,0 x 28,66) Euro in den neuen Bundesländern erhalten. Schiebt er seinen Renteneintritt um zwei Jahre auf und arbeitet weiter, beliefe sich sein Rentenanspruch nach heutigen Werten auf 1444,46 (45 x 1,12 x 28,66) Euro.

Ich beziehe eine Witwenrente. Beeinflusst die Mütterrente deren Höhe?

Ja, die Hinterbliebenenrente kann sich dadurch ändern. Sie kann sich vermindern, wenn beim Hinterbliebenen die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder anerkannt worden sind. Denn Einkommen oberhalb eines Freibetrags (zum Beispiel bei Witwen- und Witwerrenten derzeit 756,62 Euro in den neuen Bundesländern) wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Die Hinterbliebenenrente erhöht sich, wenn die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder nicht beim Hinterbliebenen, sondern beim Verstorbenen anerkannt worden sind.

Ab wann kann man die Rente ab 63 abschlagsfrei beziehen?

Wer 63 Jahre oder älter ist und bislang noch keine Altersrente bekommt, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei erhalten - sofern die Voraussetzungen für diese Altersrente (45 Jahre Versicherungszeit) erfüllt sind. Für ab 1953 geborene Versicherte wird die Altersgrenze von 63 Jahren schrittweise wieder auf 65 Jahre angehoben. Für 1954 geborene Versicherte wird die Altersgrenze um vier Monate angehoben. Wenn Sie zum Beispiel im Juni 1954 geboren sind, können Sie diese Rente abschlagsfrei ab 01.11.2017 beziehen.

Ich habe die neuen gesetzlichen Regelungen zum Hinzuverdienst nicht verstanden. Wie soll er bei der Altersrente in Zukunft geregelt werden?

Die bisherige monatliche Grenze von 450 Euro wird aufgegeben. Ab 1. Juli 2017 können Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze 6300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Ein über diesen Betrag hinausgehender Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Liegt die Summe aus gekürzter Rente und dem Hinzuverdienst über dem bisherigen Einkommen (bestes Einkommen der letzten 15 Kalenderjahre, sogenannter Hinzuverdienstdeckel), wird der darüber liegende Hinzuverdienst zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet.

Beispiel: Hans. W. erhält eine vorgezogene Altersrente und wird von Februar 2018 bis Mai 2018 monatlich 1000 Euro hinzuverdienen. Die restliche Zeit des Jahres geht er nicht arbeiten. Der Verdienst in diesen vier Monaten bleibt anrechnungsfrei, da dieser unter der jährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro liegt.

Ich möchte meinen Lebensabend auf Mallorca verbringen. Wie erfolgt die Rentenzahlung ins Ausland?

Eine Rentenzahlung ins Ausland ist grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auslandsaufenthalt die Höhe Ihrer Rente beeinflussen kann. Dies lässt sich auch nicht verhindern, wenn Sie Ihr deutsches Konto beibehalten. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig über Ihre Ansprüche im Ausland erkundigen. Die Zahlweise richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltsstaat.

Während des Auslandsaufenthalts kann die Rente wahlweise auf ein eigenes Konto bei einer Bank im Ausland oder auf ein eigenes Konto bei einem Geldinstitut in Deutschland überwiesen werden. Beim Transfer der Rente in das Ausland können Bankspesen und Kursverluste anfallen, die die Deutsche Rentenversicherung nicht ausgleichen kann und zu Ihren Lasten gehen. Für die Zahlung Ihrer Rente in einen EU-Mitgliedstaat benötigt die Rentenversicherung Ihre internationale Bankleitzahl (Bank Identify-Code, kurz BIC) und Ihre internationale Kontonummer (International Bank Account Number, kurz IBAN). Beide Angaben erfragen Sie bei Ihrer Bank. Ihr Rentenversicherungsträger prüft dann einmal jährlich, ob Sie noch leben und er die Rente weiter zahlen kann.

Ich habe jetzt erst mitbekommen, dass mein Arbeitgeber drei Monate lang keine Rentenversicherungsbeiträge für mich abgeführt hat. Welche Folgen hat das für mich?

Wurden von Ihrem Gehalt, trotz fehlender Beitragszahlung des Arbeitgebers, die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen und können Sie dies an Hand Ihrer Gehaltsunterlagen nachweisen, so gelten die Beiträge als gezahlt. Wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Rentenversicherungsträger.

Ich möchte schon früher in Altersrente gehen, müsste jedoch 3,6 Prozent Abschlag in Kauf nehmen. Jetzt habe ich gehört, dass ich diesen Abschlag durch eine Sonderzahlung ausgleichen könne. Wie funktioniert das und wie hoch wäre der Ausgleichsbetrag?

Ein Rentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze ist mit Abschlägen in Höhe von 0,3 Prozent pro Monat der früheren Inanspruchnahme verbunden. Wer bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente in Anspruch nehmen möchte, kann mögliche Rentenabschläge durch eine Zahlung von Beiträgen ganz oder teilweise ausgleichen. Dies ist derzeit ab einem Alter von 55 Jahren möglich. Jetzt ist vorgesehen, diese Grenze auf das Alter von 50 Jahren abzusenken.

Die Höhe des Ausgleichsbetrages kann einer besonderen Rentenauskunft über die voraussichtliche Minderung der Altersrente entnommen werden. Sie wird auf Antrag vom Rentenversicherungsträger erstellt und enthält die voraussichtliche Höhe der Altersrente, abgestellt auf Ihren beabsichtigten vorzeitigen Rentenbeginn. Bei einer Bruttorente von 800 Euro im Monat in den neuen Bundesländern und einem Jahr vorzeitigen Rentenbeginn (Rentenminderung 3,6 Prozent oder 28,80 Euro) müssten Sie zum vollen Ausgleich der Rentenminderung einen Betrag von rund 6600 Euro in die Rentenversicherung einzahlen.

Wie erhalte ich eine Versicherungsnummer?

Wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber. Er meldet die Aufnahme der abhängigen Beschäftigung bei Ihrer Krankenkasse. Damit wird die Vergabe der Versicherungsnummer durch den zuständigen Rentenversicherungsträger ausgelöst, der Ihnen diese dann auch mitteilt. Sie können sich wegen der Vergabe einer Versicherungsnummer auch direkt an den Rentenversicherungsträger wenden. Geben Sie dabei bitte Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort, Ihren Geburtsnamen sowie die aktuelle Postanschrift an.

Ich möchte meine Altersvorsorge planen. Wann erhalte ich von der Rentenversicherung Informationen über den Stand meines Versicherungskontos?

Die ersten Informationen erhalten Sie mit Ihrer Renteninformation, wenn Sie mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre lang Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung gezahlt haben. Sobald Sie 43 Jahre alt sind, bekommen Sie von der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen des sogenannten Kontenklärungsverfahrens einen aktuellen Versicherungsverlauf und einen Fragebogen zur Kontenklärung zugeschickt. Ab 55 erhalten alle Versicherten alle drei Jahre mit der Rentenauskunft einen Versicherungsverlauf. Man kann sich auch jederzeit einen aktuellen Versicherungsverlauf von der Rentenversicherung schicken lassen.

Ich habe mein Abitur gemacht und danach vier Jahre studiert. Warum erscheinen diese Zeiten nicht in meinem Versicherungsverlauf?

Die Zeiten der schulischen Ausbildung sowie des Studiums werden uns nicht per Datenübermittlung gemeldet. Deshalb erscheinen diese Zeiten nicht in Ihrer Versicherungsbiographie. Damit wir diese Zeiten für Sie gutschreiben können, übersenden Sie uns bitte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer Originalunterlagen oder bestätigte Fotokopien, die Ihre Ausbildungszeiten belegen. Für die Schulzeit benötigen wir Nachweise ab dem 17. Lebensjahr. Für die Studienzeit senden Sie uns bitte Unterlagen ein, aus denen der Beginn, die Dauer und der Abschluss beziehungsweise die Exmatrikulation hervorgehen.

Kann ich Grundsicherungsleistungen gleich mit bei der Rentenversicherung beantragen?

Grundsätzlich sollten Anträge beim zuständigen Leistungsträger gestellt werden. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind jedoch gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherten über die Leistungsvoraussetzungen und das Verfahren zu informieren. Sie nehmen auch die ausgefüllten Anträge auf Grundsicherung entgegen und leiten sie an das zuständige Sozialamt weiter.

Muss ich die Leistung beantragen oder wird sie mir von Amts wegen gewährt?

Sofern Sie nur eine kleine Rente beziehen, erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger zusammen mit dem Rentenbescheid ein Antragsformular auf Grundsicherungsleistungen. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie auch einen Anspruch haben, denn Ihr Rentenversicherungsträger kann Ihren Unterhaltsbedarf nicht feststellen und hat keine Angaben über die Höhe des anzurechnenden Einkommens oder Vermögens. Sofern Sie keinen Antrag erhalten haben, fordern Sie ihn bitte bei Ihrem Sozialamt an. Denken Sie bitte daran: Eine Leistung kann frühestens ab Antragstellung erfolgen.