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Verbraucherrechte Was sich 2017 alles ändert

Im neuen Jahr treten zahlreiche Änderungen in Kraft. Ein Überblick:

01.01.2017, 23:01

DVB-T2 HD kommt: Wer digitales Antennenfernsehen DVB-T empfängt, muss bis spätestens zum 29. März 2017 eine neue Empfangsbox oder ein neues Empfangsmodul kaufen. Dann wird die bisherige Übertragung abgestellt und der Nachfolger DVB-T2 HD nimmt den Betrieb auf. Zum Empfang von DVB-T2 HD fähige Empfangsgeräte tragen ein grünes Siegel mit Fernsehersymbol und der Aufschrift DVB-T2 HD oder die Aufschrift Freenet TV.

Vorteil für Zuschauer: Mehr Kanale (je nach Region bis zu 40) und HD-Auflösung (bis zu 1920 zu 1080 Pixel). Allerdings gibt es einen Haken: Die Privatsender gibt es mit der neuen Technik nach einer dreimonatigen Testphase nur noch gegen 5,75 Euro monatliche Gebühr (Jahrespreis 69 Euro). Die Guthabenkarten für das unter dem Namen Freenet TV vermarktete Angebot gibt es im Fachhandel, in Supermärkten, Drogerien oder online. Während die öffentlich-rechtlichen Sender in den meisten Teilen Deutschlands ausgestrahlt werden, können die Privatsender nur in dichter besiedelten Gebieten empfangen werden.

Zur Übersicht: Wer noch einen Röhrenfernseher nutzt, braucht einen neuen Empfänger oder ein neues TV-Gerät. Nutzer eines Flachbildfernsehers sollten überprüfen, ob ihr Gerät nicht schon einen DVB-C-Empfänger eingebaut hat – die meisten in den vergangen fünf Jahren verkauften Geräte sollten einen haben. Beim Kauf einer Empfangsbox raten die Verbraucherschützer zu einem HD-fähigen Modell. Nur damit kommt hochauflösendes Fernsehen auf den Schirm. Privatsender in HD gibt es allerdings nur in eigenen Programmpaketen – gegen Extragebühr. In Standardauflösung kann man sie weiterhin ohne Aufpreis sehen.

Ende der Roaming-Gebühren: Beim Telefonieren im EU-Ausland fallen ab dem 15. Juni 2017 die Auslandsaufschläge weg. Aktuell betragen sie pro ausgehender Anrufminute maximal 6 Cent, pro eingehender Anrufminute höchstens 1,2 Cent. Diese Gebühren dürfen dann innerhalb der EU nicht mehr zusätzlich zum gebuchten Tarif erhoben werden. Auch Datennutzung darf dann nicht mehr kosten als in Deutschland. In den meisten Flatrate-Tarifen werden heute schon keine Zusatzgebühren mehr erhoben.

Eine Ausnahmeregelung gibt es laut Bundesnetzagentur aber doch: Die Roamingregelung ist eigentlich nur für Reisende gedacht. Missbräuchliche Nutzung dürfen Anbieter weiterhin verhindern. Zum Beispiel, wenn jemand einen Mobilfunkanschluss aus einem günstigen Land dauerhaft in einem anderen Land mit eigentlich höheren Tarifen verwenden würde. Auch wenn ein Mobilfunkanbieter darlegen kann, dass kostendeckendes Roaming ohne Aufschlag nicht möglich ist, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Transparenz bei Internetverträgen: Das neue Jahr bringt mehr Transparenz bei Internetverträgen. Unter anderem müssen Anbieter laut IT-Verband Bitkom die tatsächliche Geschwindigkeit eines Anschlusses angeben. Diese Angabe muss auf konkreten Messungen beruhen. Außerdem müssen Anbieter potenzielle Kunden bereits auf Produktinformationsblättern über wesentliche Vertragsinhalte informieren. Die vielleicht praktischste Änderung: Auf der monatlichen Rechnung muss künftig angegeben sein, wann die Mindestvertragslaufzeit endet und an welchem Tag eine Kündigung fristgerecht eingehen muss.

Staubsauger: Bei Staubsaugern wird die Leistung noch einmal gekappt. Ab dem 1. September dürfen Staubsauger nach den Energiespar-Vorgaben aus Brüssel nur noch eine maximale Stromaufnahmeleistung von 900 Watt haben. Bisher sind es 1600 Watt.

Phosphor im Spülmittel: Vom Januar 2017 an wird der Phosphorgehalt in Reinigungsmitteln für Spülmaschinen stark reduziert sein. Restbestände mit Produkten in alter Zusammensetzung dürfen zwar noch verkauft werden, neu Produziertes aber muss nahezu ohne den Stoff auskommen. Phosphor kommt in Wasch- und Reinigungsmitteln in chemischen Verbindungen wie Phosphat und Phosphonat vor, deren Grenzwerte folglich auch verschärft werden.

Strom wird teurer: Auf höhere Stromrechnungen müssen sich viele Verbraucher einstellen. Die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom steigt um gut einen halben Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde.

Infografik: Licht aus, Licht an | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista, Referenz

Neuer 50-Euro-Schein: Ab April 2017 wird die umgestaltete Banknote ausgegeben. Der neue 50-Euro-Schein soll fälschungssicherer sein. Es ist nach dem Fünf-, dem Zehn- und dem 20-Euro-Schein die vierte Banknote, die seit 2013 ausgetauscht wird.

Ein Feiertag mehr: Viele Bundesbürger haben im kommenden Jahr einen Feiertag mehr. Der Reformationstag am 31. Oktober wurde ausnahmsweise und einmalig zum bundesweiten Feiertag erklärt, weil sich in diesem Jahr zum 500. Mal der Beginn der Reformation jährt.

Kindergelderhöhung: 2017 erfolgt nach den Jahren 2015 und 2016 die dritte Kindergelderhöhung in Folge. Die Leistung des Staates für das erste und zweite Kind steigt um 2 auf 192 Euro, für das dritte Kind auf 198 Euro und für jedes weitere auf 223 Euro pro Monat. Demnach bezieht eine Familie mit drei Kindern ab dem nächsten Jahr 582 Euro im Monat, bei vier Kindern sind es 805 Euro.

Der Kinderfreibetrag erhöht sich zunächst von 4608 Euro auf 4716 Euro, 2018 dann auf 4788 Euro. Der Grundfreibetrag steigt um 170 Euro auf künftig 8822 Euro im Jahr an. Er wird gewährt, weil der Staat nicht das Erwerbseinkommen besteuern darf, das für den Lebensunterhalt erforderlich ist. Wie hoch dieser steuerfreie Betrag ist, hängt auch von der Zahl der Kinder ab. Die Höhe des Kinderzuschlages steigt 2017 um zehn Euro. Eltern, die aufgrund der Ausgaben für ihre Kinder sonst auf Hartz IV angewiesen wären, erhalten je Kind dann bis zu 170 Euro je Monat. Dieser Zuschlag soll sicherstellen, dass Kinder keine sozialen Nachteile bei Bildung und Sozialveranstaltungen haben.

Unterhalt: Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende soll kommendes Jahr ausgeweitet werden. Die Reform sieht vor, dass der Vorschuss künftig nicht nur wie derzeit bis zum 12. Lebensjahr des Kindes maximal sechs Jahre lang gezahlt wird, sondern bis zum 18. Lebensjahr. Bund und Länder haben sich aber noch nicht endgültig auf die Finanzierung geeinigt. Deshalb ist auch noch unklar, wann die Änderung genau kommt. Angestrebt wird der Abschluss des Gesetzgebungsverfahren bis März.

Die Altersgrenze für die Regelaltersrente steigt im nächsten Jahr auf 65 Jahre und sechs Monate. Betroffen sind Versicherte, die 1952 geboren wurden und im nächsten Jahr 65 werden. Für die folgenden Geburtsjahrgänge erhöht sich das Eintrittsalter weiter. Ab Januar haben Rentner, die über die reguläre Altersgrenze hinaus arbeiten wollen, die Möglichkeit, eigene Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten. Durch die eigenen und die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge erhöht sich, anders als bisher, ihre Rente.

Rettungsgasse: Auf Autobahnen sowie außerorts auf Straßen mit mindestens zwei Streifen pro Richtung gilt künftig: Sobald Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder es Stillstand gibt, müssen sie eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben bilden. Bei drei oder vier Spuren fahren also die Autos auf dem linken Streifen nach links und alle anderen nach rechts. Bisher sollte etwa bei vier Spuren die Gasse in der Mitte gebildet werden.

30er-Zonen: Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, die auf 30 km/h reduziert werden kann, wenn es sich zum Beispiel um einen Unfallschwerpunkt handelt. Auf Hauptverkehrsstraßen hingegen waren die Hürden für eine Absenkung auf Tempo 30 bislang sehr hoch. Zukünftig sollen Gemeinden eine 30er-Zone vor Schulen, Kindergärten oder Altenheimen leichter ausweisen können, auch wenn diese an Hauptstraßen liegen.

E-Bikes auf Radwegen: Pedelecs, die bis Tempo 25 elektrisch fahren können, sollen auch auf den Radwegen rollen. Kenntlich gemacht werden soll dies mit einem neuen Verkehrsschild „E-Bikes erlaubt“. Die schnelleren S-Pedelecs jedoch sind davon ausgenommen. „Leider ist die Definition hier nicht eindeutig genug.“ Es sei daher zu befürchten, dass künftig S-Pedelecs mit einer Unterstützung bis 45 km/h auch auf den für E-Bikes freigegebenen Radwegen unterwegs sind, sagt Anja Smetanin vom Verkehrsclub Deutschland (VCD).

Infografik: Elektroantrieb boomt - auf dem Radweg | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista, Referenz

Ampel-Regelung: Bislang galten für Radler die Fußgängerampeln, wenn an Ampelkreuzungen keine eigenen Lichtzeichen für Radler vorhanden waren. Künftig gilt nach Paragraf 37 Abs. 2 Satz 6 StVO: „Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.“ Auf Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr.

Radelnde Eltern: Bislang mussten radelnde Eltern, die kleine Kinder begleiten, auf dem Radweg oder der Fahrbahn fahren, während die Kinder mit ihrem Rad den Fußweg nutzen durften. Dies soll sich ändern. Eine längst überfällige Entscheidung, wie der VCD betont. „Es war völlig realitätsfremd, dass Kleinkinder und Eltern voneinander getrennte Wege nutzen mussten“, sagt Smetanin.

Gebühren für HU und Führerschein steigen: Die theoretische Prüfung soll künftig 11,90 Euro statt rund 11 Euro kosten. Für die inzwischen übliche Prüfung am Computer werden zukünftig 10,60 Euro fällig. Für die Abnahme der praktischen Pkw-Prüfung müssen 91,50 Euro bezahlt werden. Die praktische Motorrad-Prüfung verteuert sich auf 121,38 Euro. Damit steigen die Kosten für den Führerschein weiter, was nach Ansicht des Auto Club Europa (ACE) aber vor allem auch an den stetig steigenden Stundensätzen der Fahrschulen liegt. Ebenfalls teurer wird die Hauptuntersuchung. Je nach Bundesland werden künftig Gebühren in Höhe von 34,99 Euro und 54,86 Euro erhoben.

Euro 4 für Motorräder: Neue Motorräder und Kleinkrafträder können ab Januar 2017 nur noch dann zugelassen werden, wenn sie den Schadstoffvorgaben der Euro 4 entsprechen. Gegenüber der bislang geltenden Euro-3-Norm verringert sich der Emissionsausstoß um mehr als die Hälfte. Der maximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175 Kubik nicht mehr als 80 dB (A) betragen. Die Neuregelung gilt jedoch nur für Erstzulassungen, alte Bikes genießen Bestandsschutz. Das sorgt aber dafür, dass viele Händler nun die alten Maschinen loswerden wollen.