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Lohnsteuerkarte 2010 auch für 2011 gültig!

Von Azubi Online 17.02.2011, 15:30

Die vor knapp einem Jahr versendeten gelben Lohnsteuerkarten für 2010 waren die letzten Lohnsteuerkarten aus Papier, die Sie erhalten haben. Mit der Umstellung auf das elektronische ELStAM- Verfahren sind die Papier- Lohnsteuerkarten weggefallen. Stattdessen werden die dazu erforderlichen Daten künftig elektronisch übermittelt. Weil sich diese Umstellung um ein Jahr auf 2012 verschiebt, behält die für 2010 ausgeteilte Lohnsteuerkarte auch 2011 ihre Gültigkeit.

Was bedeutet das für Sie?

• Haben Sie Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eintragen lassen, dann gelten diese erst einmal auch für 2011.

• Für Änderungen und Neueintragungen sind ab 2011 die Finanzämter und nicht mehr wie bisher die Gemeinden zuständig. Wer also heiratet, umzieht oder ein Kind bekommt, muss diese Änderungen nun beim Finanzamt eintragen lassen.

• Die Lohnsteuerkarte 2010 wird Ihnen daher nicht wie gewohnt zum Jahreswechsel vom Arbeitgeber ausgehändigt. Er darf diese auch nicht vernichten, weil er die Eintragungen ja für 2011 weiterverwenden muss.

• Benötigen Sie 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte, dann wird Ihnen Ihr Wohnsitzfinanzamt eine Ersatzbescheinigung ausstellen.

Mit Umsetzung des ELStAMVerfahrens ab 2012 werden dann die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte vorgenommenen Eintragungen, wie zum Beispiel Steuerklasse oder Freibetrag, elektronisch ermittelt. Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.