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RECHTSTIPP: Bei Elterngeld zählt nur monatliches Nettoeinkommen

Von Azubi Online 17.02.2011, 14:39

Mainz (dapd). Bei der Berechnung des Elterngeldes kommt es nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz nur auf das monatliche Nettoeinkommen des jeweiligen Elternteils an. Spätere Steuererstattungen dagegen spielen keine Rolle bei der Berechnung. Eine Mutter hatte gegen die Elterngeldstelle geklagt, weil sie die Berechnungsweise als ungerecht empfand: Immerhin, so die Begründung, sei sie gegenüber den Eltern benachteiligt, die sich einen höheren Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen oder die Steuerklasse wechseln. Dieses Argument ließen die Richter nicht gelten. Mit dem Elterngeld solle jungen Eltern die Möglichkeit gegeben werden, ihren bisherigen Lebensstandard beizubehalten. Dieser Lebensstandard bemisst sich jedoch nach dem monatlichen Nettoeinkommen, das deshalb auch bei der Berechnung des Elterngeldes zugrundegelegt werde. Darüber hinaus gehende Steuererstattungen sind dagegen eine zusätzliche und unerwartete Einnahmequelle, die beim Elterngeld nicht berücksichtigt werden kann.(AZ: L 5 EG 4/10)