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Häusliches Arbeitszimmer ab 2011 wieder abzugsfähig

Von Azubi Online 17.02.2011, 14:15

Vor drei Jahren wurden die meisten Nutzer eines häuslichen Arbeitszimmers von dessen steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen. Das ist vom Bundesverfassungsgericht in dieser generellen Form nun gekippt worden, der Gesetzgeber hat nachgebessert: Jetzt können wieder bis zu maximal 1.250 Euro geltend gemacht werden (neben dem dienstlich benutzten Material und dem Mobiliar). Bedingung: Für die betriebliche oder – bei Arbeitnehmern – berufliche Tätigkeit steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Soweit Steuerzahler ihre Steuerbescheide aus den vergangenen Jahren "offen gehalten" haben, kann der Steuerabzug noch rückwirkend ab 2007 beansprucht werden. Text und Foto: (Wolfgang Büser, Rechtsexperte/News- Reporter.NET)