1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Wann ist eine Umwegstrecke verkehrsgünstiger?

ENTFERNUNGSPAUSCHALE Wann ist eine Umwegstrecke verkehrsgünstiger?

Von Azubi Online 17.02.2011, 14:24

Für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte wird die Entfernungspauschale grundsätzlich nur für die vollen Kilometer der kürzesten Straßenverbindung gewährt. Statt der kilometermäßig kürzesten kann auch die "offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung für die Berechnung der Entfernungspauschale berücksichtigt werden, wenn diese vom Arbeitnehmer regelmäßig genutzt wird. Das hat der Bundesfinanzhof schon mit einem Urteil aus 1975 entschieden. Dem Urteil lag ein Fall zu Grunde, in dem eine nur sieben Kilometer längere Strecke eine tägliche Zeitersparnis von 40-60 Minuten (20-30 Min./Fahrt) erbrachte. Das Finanzgericht Düsseldorf
hatte in 2007 über einen Fall zu entscheiden, bei dem die Zeitersparnis
bei Nutzung einer neuen Umgehungsstrecke "nur" etwa 30 Minuten pro Tag ausmachte. Diese täglich halbstündige Zeitersparnis erachtete das Finanzgericht für sich gesehen als "grenzwertig". Es hat der Klage aber trotzdem stattgegeben, weil der Arbeitnehmer genau die Umgehungsstrecke genutzt hat, die nach der städtebaulichen Planung die Straßenverbindung durch die Innenstadt entlasten sollte, welche für den Arbeitnehmer am kürzesten gewesen wäre. Gerade deshalb durfte der Umweg nicht zum steuerlichen Nachteil gereichen. Bei Zeitersparnissen unter einer halben Stunde pro Tag, erkennen die Finanzämter eine von der kürzesten Verbindung abweichende Fahrtstrecke regelmäßig nicht an. Auch das FG München ist der Ansicht, dass eine unwesentliche Zeitersparnis (im Streitfall von fünf Minuten) nicht dazu führt, dass eine tatsächlich benutzte längere Strecke bei der Berechnung der Entfernungspauschale zu berücksichtigen ist. Denn diese sei nicht "offensichtlich" verkehrsgünstiger. Mit diesem "Fünf-Minuten-Fall" wird sich aber noch der Bundesfinanzhof beschäftigen müssen (Az. VI R 3/10). Gerne können Sie sich hierzu im Rahmen einer Mitgliedschaft* in unseren mittlerweile über 2.800 Beratungsstellen bundesweit informieren. Über die Postleitzahlensuche unter www.vlh.de finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Wir helfen Ihnen gerne, werden Sie Mitglied.
*Im Rahmen einer Mitgliedschaft werden wir ausschließlich bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten oder Versorgungsbezügen tätig.