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Voranschlag kann überschritten werden

03.08.2009, 05:02

Coburg ( ddp ). Wird ein Kostenvoranschlag für Bauarbeiten um zehn Prozent überschritten, hat der Bauherr keinen Anspruch auf Schadensersatz und muss die volle Rechnung bezahlen. Dies hat das Landgericht Coburg entschieden. Mit zehn Prozent sei der Kostenvoranschlag nicht wesentlich überschritten, so das Gericht ( Az : 12 O 81 / 09 ).