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Beispielrechnung zur Steuerpflicht für Rentner Bei zusätzlichen Einkünften können Steuern anfallen

04.08.2009, 05:01

Im Oktober soll der große Datenaustausch beginnen : Dann bekommen die Finanzämter die Daten aus den Rentenbezugsmitteilungen seit 2005 und können damit überprüfen, ob Rentner in den vergangenen Jahren ihre Steuern bezahlt haben oder nicht. Wie die Volksstimme gestern berichtete, wird es keine Bagatellgrenze geben : Wer keine Steuererklärung abgegeben hat, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre, muss Steuern nachzahlen. Wie lässt sich die Steuerpflicht prüfen ? Der Steuerberaterverband Sachsen-Anhalt / Niedersachsen rechnet an einem Beispiel vor.

Magdeburg ( rgm ). Viele Senioren glauben, dass sie mit dem Finanzamt nichts mehr zu tun haben. Doch das stimmt nicht immer. Seit 2005 die Rentenbesteuerung vom Gesetzgeber neu geregelt wurde, werden immer größere Teile der Altersrente steuerpflichtig. Wer bereits 2005 oder früher in Rente ging, muss 50 Prozent seiner Brutto-Altersrente versteuern. Wer 2009 erst Rentner wird, bei dem sind schon 58 Prozent der Rente steuerpflichtig. " Dieser Anteil steigt in den kommenden Jahren immer weiter an, bis 2040 die gesamte Rente der Steuer unterliegt ", erläutert Detlef Pilz, Geschäftsführer des Steuerberaterverbandes Niedersachsen / Sachsen-Anhalt.

Das bedeutet, dass künftig immer mehr Rentner in die Steuerpflicht rutschen. Noch aber gilt : " Die meisten Senioren in Sachsen-Anhalt müssen keine Steuern zahlen, sofern sie nur Altersrente bekommen und keine weiteren Einkünfte etwa aus Mieten oder Zinsen haben. "

Ein einfaches Beispiel : Herr B. geht 2008 in den Ruhestand und erhält eine Altersrente von 1300 Euro. Weitere Einkünfte hat er nicht. Von der Rente sind 728 Euro steuerpfichtig, das sind 8736 Euro im Jahr. Davon kann Herr B. jetzt wie jeder Rentner noch verschiedene Kosten abziehen :

- die Werbungskostenpauschale von 102 Euro im Jahr oder höhere Aufwendungen, etwa Kosten für den Rentenberater oder Gewerkschaftsbeiträge,

- die Sonderausgabenpauschale von 36 Euro im Jahr oder auch höhere Ausgaben, etwa für Spenden oder Kirchensteuer,

- sogenannte Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, aber auch für private Versicherungen wie Unfall- oder Haftpflichtpolicen,

- Krankheitskosten ( Zahnersatz, Brille ), die über einen bestimmten zumutbaren Eigenanteil hinaus gehen.

Erst wenn der steuerpflichtige Teil der Rente unter Berücksichtigung aller abzugsfähigen Kosten 2008 über 7664 Euro im Jahr ( Verheiratete 15 328 Euro ) lag, werden Steuern fällig. Denn diese Grenze markiert den sogenannten Grundfreibetrag, der jedem Steuerzahler zusteht und sein Existenzminimum steuerfrei stellt.

Komplizierter wird die Rechnung, wenn der Rentner noch weitere Einkünfte, etwa aus Mieten oder Zinsen, kassiert. Bei Zinsen zählt übrigens nicht gleich jeder Euro, sondern nur der Betrag, der über den Sparerfreibetrag ( 801 Euro im Jahr, bei Verheirateten 1602 Euro ) hinausgeht.

Doch auch dann gehen die Einkünfte bei vielen Senioren noch nicht voll in die Steuerrechnung ein. Denn wer zu Beginn des Steuerjahres mindestens 64 Jahre alt war, erhält einen Altersentlastungsbetrag. Für 2008 liegt dieser Entlastungsbetrag bei 35, 2 Prozent der übrigen Einkünfte, höchstens jedoch bei 1672 Euro. Das heißt, bis zu 1672 Euro der weiteren Einkünfte bleiben steuerfrei.

Für künftige Rentner wird jedoch auch dieser Entlastungsbetrag immer weiter abgeschmolzen.

Bis zum Kontrollbeginn nachträglich abgeben

Zu den Alterseinkünften zählen neben der gesetzlichen Rente und den Miet- oder Kapitaleinkünften auch betriebliche oder private Renten, Witwenrenten oder Renten aus einem berufsständischen Versorgungswerk.

Nach Einschätzung der Stiftung Warentest werden die Finanzämter nach Auswertung der Daten aus den Rentenbezugsmitteilungen erst im März 2010 die ersten Kontroll-Briefe an Rentner und Pensionäre schicken. Bis zum Beginn dieser Kontrollen können Steuererklärungen ohne Druck und garantiert straffrei nachträglich abgegeben werden.

- Eine Serie der Zeitschrift " Finanztest " klärt derzeit ausführlich über die Steuerpflicht für Rentner auf. Gerade ist im August-Heft der zweite Teil erschienen. Das Heft kostet 4, 20 Euro und ist im Zeitschriftenhandel erhältlich, die Beiträge können auch unter www.test.de kostenpflichtig abgerufen werden.
- Ausführliche Informationen gibt es auch im Ratgeber "Steuererklärung für Rentner" der Stiftung Warentest, erhältlich für 12,90 Euro im Buchhandel, im Internet unter www.test.de/shop und telefonisch unter der Nummer ( 01805 ) 002467 ( 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz )