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Für Schwangere Arbeitslosengeld trotz Verbots der Beschäftigung

04.08.2009, 05:01

Stuttgart ( ddp ). Schwangere Arbeitslose, die keine Beschäftigung mehr ausüben dürfen, haben dennoch bis zum Beginn des Mutterschutzes Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Das entschied das Sozialgericht Stuttgart im Fall einer Klägerin, deren Arzt auf Grund ihrer Schwangerschaft ein generelles Beschäftigungsverbot attestiert hatte.

Die Arbeitsagentur hatte die Bewilligung für das Arbeitslosengeld I aufgehoben, da die Klägerin keine Beschäftigung ausüben dürfe und daher dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.

Das Sozialgericht Stuttgart verurteilte die Arbeitsagentur jedoch dazu, das Arbeitslosengeld weiter zu zahlen, bis die Klägerin Mutterschaftsgeld beanspruchen könne. Zwar sehe das Sozialgesetzbuch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld in diesem Fall nicht ausdrücklich vor, dabei handele es sich jedoch um eine " planwidrige Regelungslücke ", die von der Rechtsprechung geschlossen werden müsse. ( SG Stuttgart, Urteil vom 30. September 2008, Aktenzeichen : S 7 AL 2959 / 08 )