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Bundesverfassungsgericht Beweise nach einer rechtswidrigen Razzia

29.07.2009, 05:01

Karlsruhe ( dpa ). Belastendes Beweismaterial kann in der Regel auch dann gegen einen Verdächtigen verwertet werden, wenn es bei einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung gefunden wurde. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Nach einem gestern veröffentlichten Beschluss kommt ein sogenanntes Beweisverwertungsverbot nur ausnahmsweise bei besonders gravierenden Rechtsverstößen der Ermittler in Betracht. Damit wies das Karlsruher Gericht die Beschwerde eines wegen Drogenbesitzes verurteilten Münchners ab.

Der Mann war ins Visier der Fahnder geraten, weil angeblich über ein Konto, auf das er Zugriff hatte, der Verkauf einer gefälschten Markenuhr abgewickelt worden sein soll. Die Durchsuchung seiner Räume hatte das Karlsruher Gericht im nachhinein unverhältnismäßig beanstandet. Es wurde allerdings Rauschgift gefunden – was ihm dann die Bewährungsstrafe eintrug ( Az : BvR 2225 ).