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Steuerliche Anerkennung Bewirtung muss beruflich veranlasst sein

05.06.2009, 05:01

Düsseldorf ( ddp ). Bei Restaurant-Belegen nehmen es die Finanzämter ganz genau : Neben den formalen Anforderungen müssen die Kosten auch tatsächlich beruf ich veranlasst sein. Gute Chancen, die Kosten abzusetzen, haben Arbeitnehmer mit einem variablen Gehalt, das beispielsweise von Gewinnen oder Umsätzen abhängig ist.

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf ist allerdings eine erfolgsabhängige Vergütung nicht das einzige Kriterium für die Anerkennung der Kosten. In dem Fall wurde dem Steuerzahler unter anderem zum Verhängnis, dass viele Quittungen an Wochenenden ausgestellt worden waren. Dies weckte Zweifel an der beruf ichen Veranlassung ( Az : 14 K 2620 / 07 ).