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TK bietet telefonische Beratung Pflegereform entlastet Eltern behinderter Kinder

14.08.2008, 05:05

Magdeburg. Die Pflege von behinderten Kindern in der Familie verlangt körperliche und seelische Höchstleistungen von allen Angehörigen – oftmals bis an die Grenze der Belastbarkeit. Um so wichtiger ist es deshalb, den betroffenen Familien die Möglichkeit einer Auszeit zu geben. Urlaub vom Pflegealltag zu machen um neue Kraft zu schöpfen.

Bisher konnten die pflegebedürftigen Kinder für diese Zeit nur in den üblichen Pflegeheimen untergebracht werden, da die Pflegekasse nur dafür die Kosten übernommen hat. Seit der am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflegereform besteht nun die Möglichkeit, die Kinder in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen unterzubringen. Darauf weist die Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Sachsen-Anhalt hin. "Dadurch werden die besonderen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Kinder bedeutend besser erfüllt", so Heike Grodde, Sprecherin der TK in Magdeburg. "Außerdem werden die Eltern finanziell entlastet, denn bisher mussten sie die Kosten für die Betreuungsplätze in Behindertenwohnheimen und anderen derartigen Betreuungseinrichtungen selber finanzieren."

Für Fragen zu diesen speziellen oder den allgemeinen Änderungen in der Pflegeversicherung hat die Techniker Krankenkasse im Pflegeservicezentrum in Dresden ein Beratungstelefon eingerichtet, das unter der Rufnummer (03 51) 868 29 00 zu erreichen ist. Die Pflegeexperten beantworten montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 16 Uhr alle Fragen zur Pflegeversicherung. (rgm)